Tagesheime Sonnenmatt, Geschäftsordnung
Rechtsgrundlage:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Nr. 15.250) vom 13. Juni 2024
Inhalt:
Diese Geschäftsordnung regelt die Führung des Tagesheims Sonnenmatt.
Der Gemeinderat legt in den Allgemeinen Bestimmungen den Leistungsumfang für das Tagesheim Sonnenmatt fest und bestimmt Grundsätze für die Leitung und das Personal.
In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Blockzeiten, Aufsichtspflicht, Krankheit und Unfall, Ferien und Abwesenheiten, Ernährung, Pflegeprodukte, Kleidung, Versicherung) definiert.
Der Gemeinderat legt in Kapitel D die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Betreuung fest.
Hinweis:
Umfassende Information und Formulare siehe www.muttenz.ch/tagesbetreuung
Informationen
- Datum
- 30. Oktober 2024
- Erlass-Nr
- 15.260
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
Name | |||
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15.260 Geschäftsordnung Tagesheim Sonnenmatt (PDF, 146.33 kB) | Download | 0 | 15.260 Geschäftsordnung Tagesheim Sonnenmatt |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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