Unentgeltliche Prozessführung (Kostenerlassgesuch)

Wer die Kosten für einen Gerichtsprozess nicht selber übernehmen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Prozessführung zu stellen. Dieser wird neu direkt beim zuständigen GerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht, ohne den Umweg über die Gemeinde.

Ein Formular für den Antrag steht im Internet zur Verfügung unter www.baselland.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Rubrik Gerichte / Informationen und Formulare / Formular "Gesuch um unentgeltliche Prozessführung"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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