7. September 2015
Mosaik von Walter Eglin - Widerruf der Ersatzwahlen vom 18. Oktober 2015 in den Kindergarten- und Primarschulrat - Unterwegs für das Polyfeld Muttenz - Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Aus dem Gemeinderat
  • Mosaik von Walter Eglin
  • Widerruf der Ersatzwahlen vom 18. Oktober 2015 in den Kindergarten- und Primarschulrat

Aus der Verwaltung

  • Unterwegs für das Polyfeld Muttenz
  • Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
 
Aus dem Gemeinderat

Mosaik von Walter Eglin
Das Mosaik „Der Schatzgräber von der Muttenzer Hard“, welches im Gang des Primarschulhauses Gründen in die Wand eingearbeitet war, wurde unterdessen freigelegt und demontiert. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Mosaik zukünftig im Schulleitungszentrum aufgehängt wird. Walter Eglin (1895 – 1966) war ein regionaler Künstler, der weit über die Grenzen der Region hinaus wirkte. Berühmt wurde er durch seine riesigen Mosaik-Wandbilder im Eingangsbereich des Kollegiengebäudes der Universität Basel und in der Dreifaltigkeitskirche Worms mit einem Mosaik, das Luther vor dem Wormser Reichstag von 1521 darstellt. Die Gesamtkosten für die Demontage, das Armieren (Verstärkung des Objekts), das Aufbetonieren und den Transport ins Schulleitungszentrum belaufen sich auf 5‘000 Franken.
Siehe auch Online-Heimatkunde, Sagen und Legenden: Der Schatzgräber in der Hard

Widerruf der Ersatzwahlen vom 18. Oktober 2015 in den Kindergarten- und Primarschulrat
Aufgrund des Rücktritts von Edith Lüdin und Kathrin von Bidder aus dem Kindergarten- und Primarschulrat waren auf den 18. Oktober 2015 Ersatzwahlen angeordnet. Als Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wurde der 31. August 2015, 17 Uhr bestimmt. Bis zu diesem Termin sind bei der Gemeindeverwaltung zwei Wahlvorschläge eingereicht worden. Die Prüfung hat ergeben, dass diese beiden Vorschläge gültig sind und die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gegeben sind. Der Gemeinderat widerruft, gemäss § 30 Ziff. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR), die auf den 18. Oktober 2015 angeordnete Ersatzwahl. Als in Stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2016 gewählt erklärt wurden:
  • Corina Schweighauser-Stöcklin, EVP
  • Cedric Leu, um
Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen seit dessen Veröffentlichung, resp. Bekanntgabe der als gewählt Erklärten im offiziellen Anschlagkasten und auf der Gemeindehomepage, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Muttenz, 7. September 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
Aus der Verwaltung
Unterwegs für das Polyfeld Muttenz
Äussern Sie sich zum Polyfeld und gestalten Sie eine Plakatserie aktiv mit!
Kommen Sie am Samstag, 19. September 2015 zwischen 10.00 und 14.00 Uhr zu unserem Stand vor der Post gleich an der Tramhaltestelle Muttenz Dorf.


Das Polyfeld Muttenz ist der Muttenzer Bevölkerung gut bekannt, denn mit dem FHNW Campus, aber auch den Gewerbebetrieben und dem Wohnen entsteht dort ein neues Stück Gemeinde. In Kooperation mit der Gemeinde Muttenz trägt die Fachhochschule Nordwestschweiz dazu bei, dass das Polyfeld nicht nur ein Planungsbegriff ist sondern auch möglichst viel mit den Menschen zu tun hat.

Standaktion vom Samstag 19. September 2015, ab 10 Uhr
Unter dem Motto „Unterwegs für das Polyfeld“ werden am Samstag 19. September ab 10 Uhr Studierende der Sozialen Arbeit vor der Tramhaltestelle Muttenz Dorf der Bevölkerung aus allen Teilen der Gemeinde Gelegenheit bieten, einen eigenen Blick auf das Polyfeld zu werfen. Die Standaktion lädt zu kurzen Gesprächen ein. Menschen können sich vor einem Standort ihrer Wahl fotografieren lassen und mit einem Satz zum Polyfeld zu einer Plakatserie beitragen, die anschliessend in der Gemeinde ausgestellt wird.

Plakatmontage: Hofackerstrasse 14, 1. OG, Samstag, 26. September 2015, ab 14 bis 17 Uhr
Am 26. September 2015 werden die Portraits der Personen, die mitgewirkt haben, zur Plakatserie gelayoutet. Das Team der FHNW lädt alle Portraitierten und auch alle Interessierten ein, an der Gestaltung mitzuarbeiten.
Treffpunkt für Plakatmontage: Hofackerstrasse 14, 1. OG.

Öffentliche szenisch informative Polyfeld-Führung
Die bisher durchgeführten szenisch-informativen Polyfeld-Rundgänge stiessen auf eine grosse Nachfrage. Deshalb hat die Gemeinde einen weiteren Rundgang auf Samstag, 26. September 2015, 14 bis 15.30 Uhr organisiert. Im Anschluss daran wird den Teilnehmenden einen Apéro offeriert.
Begleiten Sie Danny Wehrmüller (bekannt als Regisseur der theatergruppe rattenfänger) auf diesem spannenden Spaziergang durch das Polyfeld. Lauschen Sie, aufgelockert durch sinnreiche Gedichte, der wechselvollen Geschichte des Quartiers und werfen Sie einen Blick in seine Zukunft, die bereits begonnen hat.
Treffpunkt für Führung: Bahnhofplatz Muttenz.

Wir freuen uns auf spannende Begegnungen und Gespräche mit Ihnen. Bewegen auch Sie sich fürs Polyfeld!

Matthias Drilling, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
matthias.drilling@fhnw.ch
Tel. 061 337 27 12
Projekthintergrund
An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 haben sich die Stimmberechtigten für die Nutzungsplanung des Polyfeld-Quartiers ausgesprochen. Mit dem Strafjustizzentrum, dem Rennbahncenter oder dem Geschäftshaus „Qube Muttenz“ wurden bereits erste Bauten realisiert. Nun nimmt die Vision weiter Form an. Mit Projekten wie dem Campus der FHNW, der "Business City", Wohnbauprojekten oder mit dem entstehenden neuen Schulhaus Gründen, gehen die Entwicklungen im Polyfeld und somit auch für Muttenz weiter. Die bevorstehenden Veränderungen sollen der Gemeinde längerfristig einen Mehrwert bringen - und zwar allen Menschen, die hier wohnen, arbeiten, studieren oder sich im Polyfeld Muttenz begegnen.

Es liegt im Gemeindeinteresse, dass sich die Menschen mit dem Polyfeld Muttenz als einem Teil der Gemeinde Muttenz identifizieren. Denn erst dadurch können gemeinsame Engagements und nachhaltige Beziehungen entstehen.

Die Hochschule für Soziale Arbeit der FHNW leistet in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Muttenz mit ihrem Projekt einen Beitrag zur Verankerung des Polyfelds in der Gemeinde. Den Menschen im Polyfeld Muttenz soll ein Gesicht und eine Stimme gegeben werden. Einzelne Menschen sollen sich mit einer klaren Aussage zu ihren Wünschen, Erwartungen und Hoffnungen in Bezug zum Polyfeld Muttenz äussern.

Auf diese Weise werden Potentiale und Ressourcen, wie auch Herausforderungen sichtbar gemacht. In Kooperation mit der Gemeinde wollen wir den Dialog in Muttenz fördern und zu einem aktiven Zusammenleben beitragen.


Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:
  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.
Der Bausekretär Guerrino Durigan gibt gerne weitere Auskünfte zum Thema.
Polyfeld Muttenz