19. Januar 2015
Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2015 - Rücktritt von Gemeinderat Hanspeter Ruesch - Vernehmlassung betreffend Pflegefinanzierung
Aus dem Gemeinderat
  • Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2015
  • Rücktritt von Gemeinderat Hanspeter Ruesch
  • Vernehmlassung betreffend Pflegefinanzierung
 
Aus dem Gemeinderat

Anlässlich seiner Sitzung vom 14.1.2015 bearbeitete der Gemeinderat u.a. die folgenden Geschäfte:

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2015
Der Gemeinderat hat die Geschäfte für die nächste Gemeindeversammlung vom Donnerstag,19. März 2015 verabschiedet. Traktandiert sind der Planungs- und Baukredit betreffend Neubau Primarschulhaus Gründen und der Antrag Peter Issler und Mitunterzeichner gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Aufhebung des Reglements „Kongresszentrum Mittenza“ vom 23.9.1997 (Nr. 19.200). Zudem kommt das Reglement über die Reklameeinrichtungen (Nr. 10.408) zur Abstimmung. Die entsprechende Vernehmlassung wurde im Juni 2014 veröffentlicht. Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 20. Februar 2015 publiziert wird.

Rücktritt von Gemeinderat Hanspeter Ruesch
Nach fünfzehnjähriger Amtszeit tritt Hanspeter Ruesch, SP, auf den 30. Juni 2015 aus dem Gemeinderat Muttenz zurück. Sein Rücktritt erfolgt vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen.
Hanspeter Ruesch steht dem Departement Soziales und Gesundheit vor. Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt ausserordentlich.
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte ist die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2016 in der Regel innert vier Monaten nach Ausscheiden des Mitgliedes durchzuführen. Um keine Vakanz entstehen zu lassen, legte der Gemeinderat den Wahltermin für die Ersatzwahl auf den 26. April 2015. Eine allfällige Nachwahl wird auf den 14. Juni 2015 angesetzt. Wahlvorschläge für die Wahl vom 26. April sind der Gemeindeverwaltung bis zum 9. März um 17 Uhr einzureichen.
Die amtliche Publikation der Gemeinderats-Ersatzwahlanordnung erfolgt auf der Gemeinde-Website und im Amtsanzeiger vom 30. Januar 2015.

Vernehmlassung betreffend Pflegefinanzierung
Bei der vorliegenden Vernehmlassung handelt es sich um die Einführung eines Gesetzes zur Nachzahlung von Pflegebeiträgen an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011. Mit Urteil vom 12.6.2013 entschied das Kantonsgericht in einem konkreten Anwendungsfall, die Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen, welche der Regierungsrat für das Jahr 2011 festgelegt hatte, seien bundesrechtswidrig zu tief. Mit dem Gesetzesentwurf soll die Möglichkeit für alle damaligen Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen geschaffen werden, Nachzahlungen für das Jahr 2011 zu beantragen. Der Gemeinderat Muttenz schliesst sich in seiner Vernehmlassung dem Verband Basellandschaftlichen Gemeinden an und unterstützt dessen Haltung, dass es die Sache des Regierungsrats ist, wenn er ohne rechtliche Notwendigkeit Nachzahlungen leisten will.

Muttenz, 19. Januar 2015
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)