Lichtimmissionen und Weihnachtsbeleuchtung in Muttenz – klare Regeln für eine leuchtende, aber rücksichtsvolle Adventszeit
Mit Beginn der Adventszeit wird Muttenz festlich beleuchtet – Lichterketten, Dekorationen und strahlende Schaufenster sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre. Doch immer wieder gehen bei der Gemeinde Reklamationen ein, dass unterschiedliche Lichtquellen und Weihnachtsbeleuchtungen über Nacht brennen und so zu unnötigen Lichtimmissionen führen. Dabei sind die Regeln eindeutig: Das Polizeireglement der Gemeinde Muttenz regelt im § 27 Lichtimmissionen klar, wann und wie Beleuchtungen betrieben werden dürfen.
Gemäss Reglement ist bei der Installation starker Lichtquellen generell Rücksicht auf Dritte zu nehmen. Aussenbeleuchtungen müssen gegen oben abgeschirmt, nach unten gerichtet und zeitlich begrenzt sein. Besonders wichtig ist die Nachtruhe:
- Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr dürfen Gebäude und Schaufenster grundsätzlich nicht beleuchtet werden.
- Für Gewerbebetriebe mit längeren Öffnungszeiten gilt das Verbot erst ab Betriebsende.
- Weihnachtsbeleuchtungen sind vom 20. November bis 6. Januar erlaubt, müssen aber zwischen 00.30 Uhr und 06.00 Uhr ausgeschaltet sein.
Damit soll einerseits das festliche Ortsbild unterstützt, andererseits aber auch die Nachtruhe und der Umweltschutz gewährleistet werden. Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, riskiert eine Busse von CHF 100.00.
Die Gemeinde appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die Beleuchtungszeiten einzuhalten und damit zu einer ausgewogenen, umweltfreundlichen und stimmungsvollen Adventszeit in Muttenz beizutragen.
Abteilung Sicherheit, Gemeindepolizei
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Lichtverschmutzung Auswirkungen auf Tier und Mensch Nachtaktive, flugfähige Insekten orientieren sich bei der Futter- und Partnersuche am schwachen Licht der Gestirne. Künstliche Lichtquellen, vor allem solche mit einem hohen UV-Anteil, üben auf diese Insekten eine große Anziehungskraft aus. Sie steuern die Lampen gezielt an und umkreisen diese teilweise bis zur totalen Erschöpfung. Auch die Orientierung von nachtaktiven Vögeln wird durch künstliche Lichtquellen gestört. Sie können mit beleuchteten Hochhäusern kollidieren oder werden bei ihren jährlichen Wanderungen durch das Licht abgelenkt. Beim Menschen unterdrückt zu viel künstliches Licht die Produktion des «Schlafhormons» Melatonin, wodurch die innere Uhr gestört wird. Dies kann zu Schlafstörungen führen. |