14. Mai 2012
Gemeindepräsident Peter Vogt in Stiller Wahl gewählt --- Vernehmlassungsantworten zum kantonalen Feuerwehrgesetz und zur Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Aus dem Gemeinderat

  • Gemeindepräsident Peter Vogt in Stiller Wahl gewählt
  • Vernehmlassungsantworten zum kantonalen Feuerwehrgesetz und zur Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse


Aus den Schulen

  • Stammtisch der Sekundarschule zum Thema "selbstverletzendes Verhalten"


Aus dem Gemeinderat

Gemeindepräsident Peter Vogt in Stiller Wahl gewählt
Bis zur gesetzlichen Frist vom 30. April 2012, 17.00 Uhr, ist für die Wahl des Gemeindepräsidiums auf der Gemeindeverwaltung nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Mit diesem Wahlvorschlag wurde Herr Peter Vogt-Jourdan (CVP) als Gemeindepräsident nominiert.
Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht wurden, ist gemäss § 15 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte Peter Vogt als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 wiedergewählt. Direktlink auf "Wahl des Gemeindepräsidenten" unter der Rubrik Politik / Abstimmungen/Wahlen.
Herr Peter Vogt gehört dem Gemeinderat Muttenz seit dem 1. Juli 1990 an und ist seit 1. Juli 2000 Gemeindepräsident. Der auf den 17. Juni 2012 angesetzte Wahlgang findet somit nicht statt.

________________________________________________________________________________


Vernehmlassungsantworten zum kantonalen Feuerwehrgesetz und zur Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Die vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) beim Kanton eingebrachten Änderungen gegenüber der ersten Fassung des Gesetzes über die Feuerwehr wurden mehrheitlich berücksichtigt. Leider blieb dabei aber der vom Gemeinderat im Oktober eingegebene Änderungsantrag von § 22 des Feuerwehrgesetzes unbeachtet.

In diesem Paragraphen wird es den Gemeinden trotz der in § 17 festgelegten Feuerwehrpflicht mit einer „Kann-Formulierung“ freigestellt, ob sie für die Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe einfordern. Dies widerspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Dienstpflicht. Die Ersatzabgabe sollte gesetzlich vorgeschrieben sein und den Gemeinden sollte lediglich die Festlegung der Beträge oder Sätze überlassen werden. Will eine Gemeinde von dieser Möglichkeit der Erhebung einer Ersatzabgabe Gebrauch machen, muss sie dies reglementarisch festlegen. Es empfiehlt sich deshalb für die Gemeinde Muttenz zwingend, an der Ersatzabgabe nach der Einführung des neuen Gesetzes festzuhalten, da ansonsten mit Mindereinnahmen von rund 520‘000 Franken gerechnet werden muss.

Der Gemeinderat stimmt in seiner Antwort an den Kanton der Stellungnahme des VBLG zu dieser zweiten Fassung des Feuerwehrgesetzes zu. Ebenso schliesst sich der Gemeinderat der Vernehmlassungsantwort des VBLG zur Revision der Basellandschaftlichen Pensionskasse zu.

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) hält die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse für „in ihren Konsequenzen zwar unerfreulich, aber grundsätzlich ebenso unvermeidlich“, wie er in seiner umfangreichen Vernehmlassung schreibt.
Die vorgesehene Umstellung vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat entspreche einer schon vor mehreren Jahren von den Gemeinden erhobenen Forderung an die Pensionskasse. Auch die vorgeschlagene Vollkapitalisierung wird vom VBLG befürwortet. Nicht nur wegen der versicherungstechnischen Rahmenbedingungen. Mit einer Teilkapitalisierung würde die Sanierung einfach einer nachfolgenden Generation überlassen, was für den VBLG keine echte Alternative ist.
Positiv bewertet der Gemeindeverband, dass der Entwurf des Pensionskassengesetzes die Option einer künftig günstigeren Entwicklung auf den Anlagemärkten einbezieht und vorsieht, dass entstehende freie Mittel nach dem Aufbau einer Schwankungsreserve zur Amortisation der Forderung der BLPK einzusetzen sind. Bei einer günstigen Entwicklung könnte sich so die vorgesehene sehr lange Amortisationsdauer zur Ausfinanzierung der heutigen Deckungslücke stark reduzieren.
Auf die Zustimmung zu den Grundzügen der BLPK-Reform folgt eine Reihe von Forderungen des VBLG. So wird gefordert, dass die Lehrkräfte an Gemeindeschulen, für die das kantonale Personalrecht gilt, in jedem Fall im kantonalen Vorsorgeplan bleiben und der Kanton weiterhin für deren Lohn- und Pensionskassen-Administration zuständig ist. Dies auch dann, wenn eine Gemeinde für sich einen alternativen Vorsorgeplan wählt. Weiter soll eine Verkürzung der Mindestfrist für die Amortisation der Deckungslücke möglich sein. Die vorgesehene Garantiegewährung der Einwohnergemeinden für Dritte wird ebenfalls in Frage gestellt und der Regierungsrat aufgefordert zu prüfen, ob der Kanton diese Garantie übernehmen könnte, «als bescheidene Kompensation» für die Aufhebung der bisher geltenden Staatsgarantie. Bei den nun notwendig werdenden Prozessen in den Gemeinden erwartet der VBLG eine aktive Unter-stützung durch die Gemeindedirektion in Form eines Leitfadens für die Gemeinden. Und von der Pensionskasse fordert er rascher als vorgesehen präzisere Angaben, damit die Gemeinden alternative Lösungen überhaupt prüfen können.


Muttenz, 11. Mai 2012
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Sebastian Helmy Tel. 061 466 62 01)

________________________________________________________________________________


Aus den Schulen

Stammtisch der Sekundarschule zum Thema „selbstverletzendes Verhalten“
Die Schulleitung und der Schulsozialarbeiter der Sekundarschule laden Erziehungsberechtigte von Sekundarschülerinnen und -schülern herzlich zum nächsten Weiterbildungsanlass im laufenden Schuljahr ein.
Das Thema „Selbstverletzendes Verhalten“ löst starke Gefühle aus, bewegt und verunsichert.
Nach einem Referat durch Frau Simone Stöcklin, lic. phil. Psychologin, von der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland zum Schwerpunktthema "Selbstverletzendes Verhalten" werden anhand von Fragestellungen Möglichkeiten und Alltagssituationen besprochen.

Vor und nach dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, am Stammtisch mit Mitgliedern des Schulrates, der Schulleitung oder mit Lehrpersonen Gedanken auszutauschen, ihnen Fragen zu stellen oder bei ihnen Anliegen zu deponieren.

Datum: Dienstag, den 22. Mai, 2012 19.30 bis ca. 21.00 Uhr (ab 19.00 Uhr Türöffnung)
Ort: Aula Sekundarschule Hinterzweien


Die Anmeldung erfolgt via Flyer mit Anmeldetalon, welcher den Schülerinnen oder Schülern durch die Klassenlehrperson mitgegeben wird. Weitere Interessierte melden sich bis zum 21.5.2012 via Mail an folgende Adresse: ssasekmuttenz@gmail.com

Nächste Stammtisch-Termine und Themen: www.sek-muttenz.ch
18. September 2012: Taschengeld, Verschuldung
05. Februar 2013: Offene Jugendarbeit Muttenz stellt sich vor.
14. Mai 2013: Neue Medien, Internet, Computerspiele

Michael Krisztmann, Schulsozialarbeiter

Zugehörige Objekte

Name
Mitteilungen_14.05.2012.pdf Download 0 Mitteilungen_14.05.2012.pdf