Anhörungseinladung Teilrevisionen Leistungsvereinbarungen Spitex & Verein für Alterswohnen
Gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Bevölkerung, die Muttenzer Ortsparteien, die Behörden und Kommissionen sowie die interessierten Organisationen bei Vorlagen, welche den Erlass oder Änderungen von Reglementen betreffen, in das Anhörungsverfahren einbezogen und zur Mitwirkung eingeladen.
Wie können sich die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen an der Anhörung beteiligen?
Die Ortsparteien, Behörden, Kommissionen und interessierten Organisationen und die Einwohner und Einwohnerinnen können bis am Donnerstag, 31. Mai 2012 ihre Stellungnahmen dem Gemeinderat zukommen lassen; entweder per E-Mail an tina.huber@muttenz.bl.ch oder auf dem Postweg an die Adresse: Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz. Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Muttenz, 19. April 2012
DER GEMEINDERAT
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung
Zugehörige Objekte
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