23. Mai 2011
Wechsel in der Geschäftsprüfungskommission -- Stellungnahme Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung -- Terminfestlegung für die Gemeindewahlen 2012 -- Informationsveranstaltung GR „Übernahme --- Einweihung Lux Guyer-Kreisel am Dienstag, 14. Juni 2011, ab 17.00 Uhr --- Sekundarschulbauten am 15. Juni -- Bring- und Holtag -- Sportfernsehen (SSF) in der analogen Senderpalette MMN ab 24. Mai 2011 -- Dreiland-Ferienpass 2011
Aus der Gemeindekommission
  • Wechsel in der Geschäftsprüfungskommission
  • Stellungnahme Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung
Aus dem Gemeinderat
  • Terminfestlegung für die Gemeindewahlen 2012
  • Einweihung Lux Guyer-Kreisel am Dienstag, 14. Juni 2011, ab 17.00 Uhr
  • Informationsveranstaltung GR „Übernahme Sekundarschulbauten, Verkauf Primarschulhaus Hinterzweien“ am Mittwoch, 15. Juni 2011, 19.30 Uhr
Aus der Verwaltung
  • Bring- und Holtag mit Pflanzenbörse am Samstag 28. Mai 2011
  • Sportfernsehen (SSF) in der analogen Senderpalette MMN ab 24. Mai 2011
  • Öffnungszeiten Verwaltung und Hallenbad an Auffahrt und Pfingsten 2011
  • Dreiland-Ferienpass 2011
  • Fahrplanvernehmlassung Fahrplan 2012
  • Hausnummernverkauf
Aus der Gemeindekommission
Wechsel in der Geschäftsprüfungskommission
Die Gemeindekommission hat als Wahlgremium der Geschäftsprüfungskommission vom Rücktritt von Dominik Straumann aus der Geschäftsprüfungskommission per 30. Juni 2011 Kenntnis genommen und dankt Dominik Straumann auch auf diesem Weg für seine langjährige, engagierte Arbeit in diesem Kontrollgremium. Als Nachfolger wurde Jean-Claude Merlo in die Geschäftsprüfungskommission gewählt. Herzliche Gratulation zur Wahl!

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Stellungnahme der Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011
Die Gemeindekommission hat am 5. und 10 Mai 2011 die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011 vorberaten. Die Gemeindekommission nimmt aufgrund der Beratung zu den Geschäften wie folgt Stellung:

Traktandum 2, Jahresbericht 2010 der Geschäftsprüfungskommission
://: Die Gemeindekommission nimmt den Jahresbericht 2010 der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis..

Traktandum 3, Vorlage der Rechnung 2010
Die Gemeindekommission nimmt den guten Jahresabschluss zur Kenntnis. Nachdem die Rechnung im Detail beraten und die Fragen vom Gemeinderat beantwortet wurden, beschliesst die Gemeindekommission einstimmig
://: Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2010 mit der vorgeschlagene Verwendung des Ertragsüberschusses zu genehmigen.

Traktandum 4, Übernahme Sekundarschulbauten, Verkauf Primarschulhaus Hinterzweien
Die Vorlage vom Gemeinderat detailliert dargestellten Änderungen bei den kommunalen Schulbauten wurden eingehend beraten und geprüft.
://: Die Gemeindekommission beschliesst einstimmig, der Gemeindeversammlung zu beantragen, dem Übernahmeangebot, beinhaltend die Übertragung der Sekundarschulanlagen Gründen und Hinterzweien in das Eigentum des Kantons Basel-Landschaft, den Verkauf des Primarschulhauses Hinterzweien an den Kanton Basel-Landschaft und die Teilrückzahlung für die Sportanlage Holderstüdeli, zum Betrag von ca. CHF 14‘6000‘000.— gemäss den in Punkt 4. aufgeführten Verhandlungen mit dem Kanton und den in Punkt 4.1 aufgeführten Bedingungen der Gemeinde zuzustimmen.

Anträge Katja Iseli gemäss § 68 Gemeindegesetz
-Traktandum 5, betreffend gemeinsame Gemeindepolizei und/oder Leistungseinkauf bei der Polizei Basel-Landschaft, Schlussbericht
-Traktandum 6, betreffend Miliz-Feuerwehrverbund, Schlussbericht
-Traktandum 7, betreffend Miliz-Zivilschutzverbund, Schlussbericht
://: Die Gemeindekommission beschliesst bei allen drei Vorlagen einstimmig, der Gemeindeversammlung zu beantragen, die Schlussberichte zu den von Katja Iseli anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 eingereichten Anträgen zur Kenntnis zu nehmen und sie als erledigt abzuschreiben.

Muttenz, 23. Mai 2010
Gemeindekommission Muttenz

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Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat die Termine für die Gemeindewahlen im nächsten Jahr wiefolgt festgelegt:

Terminfestlegung für die Gemeindewahlen 2012
Die vom Landrat am 23.3.2006 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) bestimmt, dass die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat anzuordnen sind (§ 25 Absatz 2). Gemäss § 1 Absatz 3 der Verordnung zum GpR hat die Landeskanzlei am 31. März 2011 eine Terminempfehlung abgegeben.

Im Jahre 2012 sind folgende Wahlen durchzuführen:
  • Gemeinderat für die Amtsperiode vom 1.7.2012 bis 30.6.2016 (Majorz)
  • Gemeindepräsidium für die Amtsperiode 1.7.2012 bis 30.6.2016 (Majorz)
  • Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1.1.2013 bis 31.12.2016 (Majorz)
  • Gemeindekommission für die Amtsperiode vom 1.7.2012 bis 30.6.2016 (Proporz)
  • Orts- und Sekundarschulrat für die Amtsperiode vom 1.8.2012 bis 31.7.2016 (Proporz)
  • Musikschulrat für die Amtsperiode vom 1.8.2012 bis 31.7.2016 (Proporz)
Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen mit der Möglichkeit der Stillen Wahl und die Wahlvorschläge für die Proporzwahlen sind der Gemeindeverwaltung einzureichen.

MAJORZ-WAHLENWahlvorschläge
einreichen bis
WahlterminNachwahlvorschläge
einreichen bis
Nachwahltermin
Gemeinderat23.1.201211.3.201219.3.201222.4.2012
Gemeindepräsidium30.4.201217.6.201225.6.201215.7.2012
Sozialhilfebehörde6.8.201223.9.20121.10.201225.11.2012
PROPORZ-WAHLENWahlvorschläge
einreichen bis
Wahltermin
Gemeindekommission9.1.201211.3.2012
Orts- + Sekundarschulrat16.4.201217.6.2012
Musikschulrat16.4.201217.6.2012

Erwahrungen (§ 15 GpR)
Die kommunalen Wahlen werden durch den Gemeinderat erwahrt. Ausnahmen: Die Wahlen des Gemeinderats und des Gemeindepräsidiums werden durch die Gemeindekommission erwahrt. Die Wahltermine wurden vom Gemeinderat wie oben dargestellt angeordnet.

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Einweihung Lux Guyer-Kreisel
Am 14. Juni 2011 wird der Gemeinde Muttenz der Wanderpreis «Prix Promenade» überreicht. Anlass ist die Neubenennung des zentralen Verkehrskreisels nach der Schweizer Architekturpionierin Lux Guyer.

Am Tag, an dem sich der Streik der Schweizer Frauen zum 20. Mal jährt, am 14. Juni 2011, ist in Muttenz einiges los. Der grosse, zentrale Verkehrskreisel, der die St. Jakobs-, Pratteler- und Hauptstrasse verbindet, bekommt offiziell den Namen Lux Guyer-Kreisel. Dies zu Ehren der Architektin Lux Guyer (1894–1955), die als erste Frau in der Schweiz ein eigenes Architekturbüro eröffnete und auch in Muttenz tätig war. Der Muttenzer Kreisel wird nicht nur mit dem Namen der Architektin beschriftet, er erhält auch - rundum verteilt - vier fixe Informationstafeln zum Leben und Wirken von Lux Guyer.
Für ihren neu getauften Kreisel wird die Gemeinde Muttenz gleichentags mit dem «Prix Promenade» ausgezeichnet. Der Wanderpreis wird seit 2002 von der «Gruppe 14. Juni», einem Zusammenschluss von Baselbieter Frauenorganisationen, an Gemeinden verliehen, die eine Strasse, einen Weg oder einen Platz nach einer weiblichen Persönlichkeit benennen. Muttenz ist die mittlerweile achte Preisträgerin. Alle mit einer Baselbieter Strasse geehrten Frauen, ihre Gemeinden sowie Statements von heutigen Berufsfrauen und eine Menge aktueller Links sind auf dem neuen Internetportal www.anna-lux-und-evelyne.ch zu finden, dessen Vernissage ebenfalls am 14. Juni in Muttenz gefeiert wird.
Der Anlass startet am Dienstag, 14. Juni 2011 um 17 Uhr beim Hotel Baslertor. Nach einer Führung mit Helen Liebendörfer entlang der neuen Tafeln rings um den Lux Guyer-Kreisel findet bei der Kantonalbank der Preisübergabe an die Gemeinde sowie die Vernissage der Website statt. Anschliessend Apéro. Für den musikalischen Rahmen der Feier sorgt die junge Bläserin Anita Kuster, die auf der neuen Internetseite ebenfalls zu Wort kommt.

Gemeinderat Muttenz zusammen mit Gruppe 14. Juni

Muttenz, 23. Mai 2011
DER GEMEINDERAT

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Einladung zur Informationsveranstaltung „Übernahme Sekundarschulbauten, Verkauf Primarschulhaus Hinterzweien“ am Mittwoch, 15. Juni, 19.30 Uhr
Der Gemeinderat lädt ein zu einer Informationsveranstaltung betreffend Übernahme der Sekundarschulbauten und Verkauf Primarschulhaus Hinterzweien am Mittwoch, 15. Juni,19.30 Uhr, im Karl Jauslin-Saal, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, Eingang C.

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Aus der Verwaltung
Aufschaltung Schweizer Sportfernsehen (SSF) in der analogen Senderpalette des MMN Muttenz
Infolge einer Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM und einer anschliessenden, erfolglosen Beschwerde durch den Kabelnetzverbandes Swisscable, ist die Einwohnergemeinde Muttenz nun gezwungen, den Sender Schweizer Sportfernsehen (SSF) auch in der analogen Senderpalette des Multimedianetz (MMN) Muttenz aufzuschalten. Da die zurzeit verfügbare, geringe Kapazität der Kabel-Frequenzen für die Aufschaltung weiterer digitaler HD-Programme reserviert ist, muss dafür der Sender Tele 5 in der analogen Senderpalette abgeschaltet werden. Es wird in der analogen Senderpalette des MMN Muttenz deshalb der folgende Wechsel vollzogen: Ab dem 24. Mai 2011 wird beim MMN Muttenz auf dem Kanal 34 / 575.25 MHz der Sender SSF anstelle des Senders Tele 5 gesendet!
Der Sender Tele 5 kann weiterhin auf der digitalen Senderpalette des MMN Muttenz über alle im Handel erhältlichen Settop-Boxen oder über die im Fernsehen eingebaute Settop-Box-Funktionalität (DVB-C) empfangen werden.
Weitere Informationen zum MMN Muttenz und die Senderlisten erhalten Sie auf der Webseite der Gemeinde Muttenz unter www.muttenz.ch / Verwaltung / Dienstleistungen / Multimedianetz MMN Muttenz, beim Schalter Information im Gemeindehaus oder beim Sachbearbeiter Multimedianetz Muttenz unter Telefon 061 466 62 55.

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Bring- und Holtag mit Pflanzenbörse am Samstag, 28. Mai
Am Samstag, 28. Mai findet im Werkhof der Gemeinde Muttenz an der Bizenenstrasse 29 wieder der Bring- und Holtag statt. Der Bring- und Holtag ist eine Aktion zur Abfallvermeidung. Wie immer können Sie nicht mehr benötigte, aber noch benutzbare Gegenstände vorbeibringen und im schon vorhandenen Angebot nach kleinen Schnäppchen suchen. Auch wenn Sie in diesem Jahr keine geeigneten Gegenstände zum Bringen haben, kommen Sie trotzdem vorbei. Beim Durchstöbern der Ware finden Sie bestimmt etwas Passendes. Um den Ablauf des Tages reibungslos zu gestalten, weisen wir Sie auf folgende Punkte hin:

Anlieferung der Ware (bringen) ab 8.30 bis 11.30 Uhr
Angenommen werden: Bastelmaterial, Bücher, CD’s, DVD’s, Kleider, Kleinmöbel, Schallplatten, Spielsachen, Sportartikel, Haushalt- Küchen und Gartengeräte, Werkzeuge.
Nicht angenommen werden Gegenstände, die kaum einen Abnehmer finden. Dazu gehören:
Elektronikgeräte (z.B. PC’s, Drucker, Stereoanlagen), Elektrogeräte (z.B. Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen), Kühlgeräte und Kochherde, Möbel aus Spanplatten oder grösser als 1 Meter, Motorfahrzeuge und (Zusatz-)Teile davon, Schi und Schischuhe, übergrosse Gegenstände oder gar ganze Hausräumungen und jegliche Art von Abfällen.
Mitgebrachte, nicht angenommene Gegenstände können an Ort und Stelle gegen Bezahlung zu einer entsprechenden Gebühr entsorgt werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:
• Das Bringen, Holen und Tauschen ist gratis.
• Es werden nur saubere, gut erhaltene und funktionstüchtige Gegenstände angenommen.
• Diese Aktion richtet sich ausschliesslich an Privatpersonen; Händler werden weggewiesen.
• Die Gemeinde Muttenz übernimmt keinerlei Haftung, weder für angelieferte, noch für mitgenommene Gegenstände.

Weitere Auskunft erteilt die Abteilung Umwelt, Telefon 061 466 62 74 /76.

Pflanzenbörse
Schon zum elften Mal ist am Bring- und Holtag der Verein Blumen + Garten Muttenz mit der Pflanzenbörse dabei. Nach dem Prinzip des Bring- und Holtages können Sie gesunde, überzählige oder zu gross gewordene Pflanzen wie Gemüse- und Blumensetzlinge, Kräuter, Zimmerpflanzen, Ableger von Beeren und Ziersträucher usw. vorbeibringen. Die Pflanzen sollten in Saatschalen, kleinen Töpfen oder Joghurtbechern eingetopft oder in Papier eingeschlagen sein. Gemüsesetzlinge sind unbedingt anzuschreiben (z.B. Kohlrabi früh). Sämtliche Pflanzen werden auf Marktständen ausgestellt und können von den Besuchern/innen der Pflanzenbörse gratis mitgenommen werden. Die Annahme und Ausstellung der Pflanzen findet auf dem Areal des Werkhofes statt. Der Verein Blumen + Garten Muttenz verwöhnt Sie am Bring- und Holtag mit Kaffee und Kuchen.

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Öffnungszeiten Verwaltung über Auffahrt und Pfingsten
Die Verwaltung, inkl. Gemeindewerkhof, bleiben über das Auffahrtswochenende ab Donnerstag, 2. Juni bis und mit Sonntag 5. Juni 2011 und am Pfingstmontag, 13. Juni geschlossen.

Öffnungszeiten Hallenbad über Auffahrt und Pfingsten
Über das Auffahrtswochenende hat das Hallenbad am Mittwoch, 1. Juni von 12 - 18 Uhr geöffnet. An Auffahrt, 2. Juni 2011, bleibt das Hallenbad geschlossen, öffnet aber am Freitag 3. Juni von 10 - 21.30 Uhr (Achtung: Kein Seniorenschwimmen).
Am Pfingstsonntag, 12. Juni bleibt das Hallenbad geschlossen, öffnet aber für Sie am Pfingstmontag von 8 - 18 Uhr.

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Dreiland-Ferienpass 2011
Auch in diesem Sommer wird mit dem Dreiland-Ferienpass während der Schulsommerferien und darüber hinaus (vom 2. Juli bis zum 11. September) Kindern und Jugendliche im Alter zwischen 4 und 16 Jahren ein reichhaltiges Freizeitprogramm angeboten. Der Dreiland-Ferienpass ist eine Gemeinschaftsaktion der Basler Freizeitaktion (BFA) und vieler Städte und Gemeinden im Dreiland.
Für alle Grund- und Topangebote genügt der Basispass.
Zum Grundangebot gehören Bäder und Museen in der Region (gratis oder ermässigt), Minigolf, Kinderfilme in der Stadtbibliothek Lörrach und vieles mehr. Ein nicht unbedeutendes Angebot bietet sich für die ganze Familie an, beispielsweise der Besuch der Römerstadt Augusta Raurica oder eine Führung durch eines der vielen Museen in der Umgebung und weitere! Für die vielfältigen von Fachpersonen betreuten Kreativangebote wird, je nach Angebot, ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben.
Das reichhaltige Programm entnehmen Sie dem Internet unter der Ferienpass eigenen Webseite (Link unten) oder dem Programmheft, das ab der zweiten Juniwoche an den Muttenzer Schulen verteilt wird.
Die Gemeinde Muttenz unterstützt diese Freizeitaktion jährlich mit einem finanziellen Beitrag, so dass alle in Muttenz wohnhaften Schüler und Schülerinnen den Ferienpass für 38.00 anstatt 48.00 Franken erhalten.
Der Ferienpass ist ab 7. Juni 2011 am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3, erhältlich. Wichtig: Ein aktuelles Foto für den Ausweis mitbringen! Schalteröffnungszeiten: Montag-Freitag 9.00-11.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr, Mittwochnachmittag bis 18.30 Uhr.
Helfen Sie ihrem Nachwuchs dabei, sich aus dem vielseitigen Grund- Sport- und Kreativangebot ein Schulferien-Aktivitätsprogramm zusammen zu stellen. Angemeldet wird mittels Anmeldekarte aus dem Programmheft per Post oder über Internet unter www.dreiland-ferienpass.org E-Mail: info@dreiland-ferienpass.org.

Franziska Stadelmann-Meyer, Gemeinderätin Departement Bildung/Kultur/Freizeit

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Fahrplanvernehmlassung Fahrplan 2012
Das Amt für Raumplanung führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Seit 16. Mai bis 14. Juni 2011 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für den Fahrplan 2012 (gültig ab Dezember 2011) im Internet unter http://www.bl.ch/fahrplan publiziert.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist seit 16. Mai 2011 unter http://www.bl.ch/fahrplan ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2012 oder für die weitere Planung aufgenommen.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.

Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, Amt für Raumplanung

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Hausnummern Typ Baselland - Ausverkauf des Lagerbestandes
Einheitliche Hausnummern verschönern nicht nur das Stadt- oder Dorfbild sondern dienen zur Orientierung für Einwohnerinnen und Einwohner, Besucherinnen und Besucher. Vor allem aber können Feuerwehr, Polizei und der medizinische Notfalldienst bei Alarmierung schnelle Hilfe leisten, weil der Einsatzort unmissverständlich mitgeteilt und gefunden werden kann.
Die Gemeinde hat einen Bestand an blau emaillierten Hausnummern des Typs Baselland an Lager. Die ein- bis dreistelligen Schilder können Sie zum Preis von 40 bis 45 Franken am Schalter Information im Gemeindehaus kaufen.
Falls die gewünschte Hausnummer nicht vorrätig ist, bestellen wir das Schild gerne in Ihrem Namen mit direkter Lieferung an Ihre Adresse und auf Ihre Rechnung per Fax oder E-Mail bei der Herstellerfirma und überreichen Ihnen Kopie des getätigten Auftrages.
Hausnummer 42
Blau emaillierte Hausnummer des Typs Baselland

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