Trommelbewilligung für Bummelsonntage vom 27. März, 3. und 10. April 2011

23. März 2011
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten wird gemäss § 22 Absatz 1 des Polizeireglements der Gemeinde Muttenz an folgenden Daten erlaubt:

nach der Basler Fasnacht dh. für die  Bummelsonntage vom
27. März, 3. April und 10. April 2011 im Siedlungsgebiet ab 13.30 Uhr

(Erklärung: Gemäss § 22 Absatz 1 des Polizeireglements der Gemeinde Muttenz vom 25.6.2002 kann der Gemeinderat eine Bewilligung für das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten an von ihm hierfür bezeichneten Örtlichkeiten vier Wochen vor und drei Wochen nach der Basler Fasnacht erteilen. Da bereits zum jetzigen vorfasnächtlichen Zeitpunkt zahlreiche Gesuche bei der Verwaltung nachgefragt werden resp. eintreffen, machte der Gemeinderat von dieser Kompetenz mit Einschränkungen bezüglich Berücksichtigung von Gottesdienstzeiten und Einhaltung der Mittagsruhe Gebrauch)

Zügli bei den Marschübungen im Hardwald