Steuern 2026
Vorausrechnung Gemeindesteuern 2026
- Die Vorausrechnung 2026 stützt sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung oder es sind die letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren beigezogen worden.
- Allfällige Guthaben aus der definitiven Rechnung 2024 werden vorerst auf das Jahr 2025 übertragen und sind auf der Vorausrechnung 2026 nicht berücksichtigt.
- Ihre Vorauszahlungen an die Gemeindesteuern 2026 werden ab 1. Januar 2026 mit 0.1 % verzinst bis zur allgemeinen Fälligkeit am 31. Oktober 2026. Der Verzugszins beträgt 5.0 %.
- Die Berechnung Ihrer mutmasslichen Steuern für das Jahr 2026 können Sie unter folgendem Link der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft selbst vornehmen: SteuerberechnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Steuererklärung 2025
- Der Versand der Steuerformulare 2025 erfolgt durch die kantonale Steuerverwaltung und wird im Laufe des Monates Februar 2026 abgeschlossen sein. Ab Anfang Februar 2026 kann das Programm direkt von der Webseite E-Tax.bl Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.heruntergeladen werden.
- Einreichungsfrist der Steuererklärung ist der 31. März 2026.
- Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Fristerstreckungen sind keine Gesuche einzureichen. Sie werden weder bearbeitet noch bestätigt.
- Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, sind gebührenpflichtig (Fr. 40.00)
- Gesuche um Erstreckung der Einreichungsfrist können online unter muttenz.ch > Online-Schalter > Online-Dienste > Fristerstreckung Steuererklärung oder auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden.
Muttenz im Januar 2026, Ressort Steuern
Steuerwissen für Jugendliche
Früher oder später werden alle Jugendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Für viele nicht gerade eine einfache Aufgabe - verständlicherweise. Auf www.steuern-easy.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. FlyerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Links für Informationen, Formulare wie Lohnausweise, Rentenbescheinigung, usw:
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Ressort Steuern | 061 466 61 05 | steuern@muttenz.ch |