Die Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde ist aufgrund Stiller Wahl widerrufen
Der Gemeinderat widerruft gemäss § 30, Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) die auf den 27. September 2026 angesetzte Urnenwahl für den Ersatz eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde. Bis zum 27. Juli 2026 um 12.00 Uhr lag lediglich ein Wahlvorschlag vor. Der Gemeinderat erklärt Herrn Hakan Gören, SP als in Stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode bis 31. Dezember 2028 in die Sozialhilfebehörde gewählt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen seit dessen Veröffentlichung resp. Bekanntgabe des als gewählt Erklärten, beim Regierungsrat des Kantons Basellandschaft, Regierungsgebäude, 4410 Liestal schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (§ 83 GpR).
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt 061 466 62 01)