Ersatzwahl Sozialhilfebehörde Muttenz
Der Gemeinderat hat betroffen vom Tod von Frau Ursula Vetter-Dettwiler (SP Muttenz) Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Vakanz ist eine Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde für den Rest der Amtsperiode bis zum 31.12.2028 vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde auf den 27. September 2026 (eidgenössischer und kantonaler Abstimmungstermin) festgesetzt. Die Wahlvorschläge müssen bei der Gemeindeverwaltung bis Montag, 27. Juli 2026, um 12.00 Uhr eingehen (62. Tag vor Wahltag).
Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, widerruft der Gemeinderat als Erwahrungsinstanz die Urnenwahl bis spätestens am 17. August 2026 und erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt. Die Wahl wird in der Folge im Amtsanzeiger mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit publiziert.
Eine allfällige Nachwahl wird vom Gemeinderat auf den 29. November 2026 (eidgenössischer und kantonaler Abstimmungstermin) angesetzt. Die Eingabefrist für die Wahlvorschläge der Nachwahl endet am Montag, 5. Oktober 2026, um 12.00 Uhr.
Muttenz, 4. Mai 2026
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt 061 466 62 01)