Ablehnung des Nachtragskredits «Mittenza für Muttenz»

16. Oktober 2025

Die Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2025 hat dem Nachtragskredit in der Höhe von CHF 4,69 Millionen für das Projekt «Mittenza für Muttenz» nicht zugestimmt. Dies ist ein demokratischer Entscheid, den wir als Gemeinderat respektieren.

Der Gemeinderat hat im Vorfeld und an der Gemeindeversammlung ausführlich erläutert, weshalb dieser Zusatzkredit – der den Gesamtinvestitionsrahmen auf CHF 29,65 Millionen erhöht hätte – aus seiner Sicht zentral für die Sicherstellung der gewünschten Qualität, Nutzungsflexibilität und langfristigen Nachhaltigkeit des Kulturzentrums Mittenza gewesen wäre. Die Gründe für die Mehrkosten, einschliesslich der Teuerung von rund 3% seit Oktober 2022, einer präziseren Projektierung und der ursprünglichen Ungenauigkeit der Kostenschätzung von +/-15%, wurden transparent kommuniziert.

Die Ablehnung des Nachtragskredits durch die Gemeindeversammlung lässt sich damit begründen, dass die gestiegenen Gesamtkosten eine massgebliche Rolle spielten und vom Gemeinderat erwartet wird, das Projekt mit den im Juni 2023 beschlossenen finanziellen Mitteln umzusetzen. Der Antrag keine PV-Anlage auf dem denkmalgeschützten Gebäude vorzusehen, wurde mit grosser Mehrheit angenommen.

Zudem wurden eine Petition mit über 500 Unterschriften sowie ein Antrag gemäss §68 Gemeindegesetz eingereicht. Beide Vorstösse stellen den 2023 beschlossenen Gesamtkredit von CHF 24.61 Millionen in Frage und verlangen eine für die Gemeinde in Bezug auf die Nutzung tragbarere Lösung zu finden. Die Abstimmung über die Erheblichkeit des Antrags gemäss § 68 Gemeindegesetz wird der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 zur Beschlussfassung vorlegen.

Wird der Antrag abgelehnt, soll das Mittenza-Projekt wie geplant mit dem bereits bewilligten Baukredit von CHF 24,61 Millionen fortgesetzt werden. Es muss allen jedoch bewusst sein, dass dies gewisse Kompromisse bei Qualität und Gestaltung erfordern wird. Der Gemeinderat wird dennoch alles daransetzen, dem Anspruch, ein neues kulturelles Herz für Muttenz zu schaffen, so gut wie möglich gerecht zu werden.

Der Gemeinderat wird nun die Konsequenzen dieses Entscheids analysieren und die notwendigen Anpassungen in der Projektplanung vornehmen. Die Publikation der Baueingabe ist noch für das Jahr 2025 vorgesehen.

Muttenz, 16. Oktober 2025 DER GEMEINDERAT
 

 

Auf Social Media teilen