Feuerwehrrekrutierung

Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohner und Einwohnerinnen vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden. Die Feuerwehrrekrutierung 2026 ist demzufolge für den Jahrgang 2004 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde Mitte Juli persönlich und schriftlich aufgeboten.

Interessierte der Jahrgänge 1990 bis 2003, welchen das Leisten des aktiven Feuerwehrdienstes bis anhin nicht möglich war, sind ebenfalls herzlich zur Rekrutierung eingeladen.

Bei Nichteinschreibung zum aktiven Feuerwehrdienst erfolgt die Erhebung der Feuerwehr-Ersatzabgabe automatisch mit der Gemeindesteuerrechnung.

 

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