gebührenpflichtig

Brennbare Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben können wie bei der Hauskehricht in Gebührensäcken oder - bei regelmässig grösseren Mengen - lose, in einem mit einem Chip versehenen 800-L-Containern bereitgestellt werden.

Abfuhr
Die Gewerbekehrichtabfuhr findet einmal pro Woche zusammen mit der Hauskehrichtabfuhr statt. Das Gemeindegebiet ist in zwei Abfuhrgebiete aufgeteilt:

Muttenz Süd
Südlich der Prattelerstrasse/St. Jakob-Strasse (inkl. südliche Strassenseite)
> Abfuhr erfolgt am Dienstag

Muttenz Nord
Nördlich Prattelerstrasse/St. Jakob-Strasse (inkl. nördliche Strassenseite)
> Abfuhr erfolgt am Mittwoch

Die Abfuhr beginnt um 7.00 Uhr. Die Container müssen mit einem Erkennungschip ausgerüstet sein.

Für Neuanmeldungen, bei Fragen zur Rechnungstellung, für die Montage und Wartung des Chips wenden Sie sich bitte an die Firma Anton Saxer AG, Götzisbodenweg 16, 4133 Pratteln, Tel. +41 61 332 00 22, basel@antonsaxer.ch.

Betriebsspezifische Abfälle des Gewerbes sind gemäss Umweltschutzgesetzgebung vom Gewerbe selbst zu entsorgen.

Gebühren
Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Leerungsgebühr und einer mengenabhängigen Gebühr.

Gebühr (exkl. MwSt):
- Leerungsgebühr bis 800 L CHF 13.50 pro Containerleerung
- Gewichtsgebühr CHF 18.00 pro 100 kg

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Gewerbeabfuhr