gebührenpflichtig

Sperrige, brennbare Gegenstände, welche im Kehrichtsack nicht Platz haben und keiner Separatsammlung zugeführt werden können gelten als Sperrgut (z.B. Möbel, Matratzen oder Teppiche).

Sperrgut kann der wöchentlichen Hauskehrichtabfuhr Hauskehricht mitgegeben werden. Das Sperrgut ist von allen Metallteilen zu befreien.

Gebührenmarken/Gebühren
Die Gebühr wird in Form von Gebührenmarken erhoben. Die Anzahl der anzubringenden Marken richtet nach dem Gewicht des Sperrgutes.

Sperrgut-Gebührenmarke (max. 15 kg)              CHF 6.00

 

Objekte Grösse Sperrgutmarken
Kehricht-Sack 110 L 1 Sperrgut-Gebührenmarke
Kleinmöbel 100cm x 50cm x 50cm 1 Sperrgut-Gebührenmarke
Bettgestell (aus Holz) bis 1m Breite 2 Sperrgut-Gebührenmarken
Bettgestell (aus Holz) über 1m Breite 3 Sperrgut-Gebührenmarken
Matratzen (ohne Metallfedern) bis 1m Breite 2 Sperrgut-Gebührenmarken
Matratzen (ohne Metallfedern) über 1m Breite 3 Sperrgut-Gebührenmarken
Fauteuil (1er-Sofa) 1-plätzig 2 Sperrgut-Gebührenmarken
Sofa 2-plätzig 3 Sperrgut-Gebührenmarken
Sofa 3-plätzig 4 Sperrgut-Gebührenmarken
Sofa 4-plätzig 5 Sperrgut-Gebührenmarken
Sofa 5-plätzig 6 Sperrgut-Gebührenmarken
Schrank 1-türig 2 Sperrgut-Gebührenmarken
Schrank 2-türig 3 Sperrgut-Gebührenmarken
Schrank 3-türig 4 Sperrgut-Gebührenmarken
Schrank 4-türig 5 Sperrgut-Gebührenmarken
Schrank 5-türig 6 Sperrgut-Gebührenmarken
Schrank 6-türig 7 Sperrgut-Gebührenmarken
Türen   2 Sperrgut-Gebührenmarken
Teppichrollen pro 8m2 1 Sperrgut-Gebührenmarken

Verkaufsstellen
Die Sperrgut-Gebührenmarken sind in folgenden Verkaufsstellen in Bögen zu 5 Exemplaren erhältlich:

Avec (Bahnhof), Claro Weltladen, Coop-Filialen (ausser Coop Campus), Coop-Shop-Tankstelle, Gemeindeverwaltung, Migros-Filialen, Volg-Filiale.

Auf der Gemeindeverwaltung sind auch einzelne Sperrgut-Gebührenmarken erhältlich.