Mutation Quartierplanreglement StettbrunnenInformation und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 7 Raumplanungs- und Baugesetz und Anhörung gemäss § 2a Verwaltungs- und Organisationsreglement Der Gemeinderat unterbreitet die obige Mutation des Quartierplanreglements Stettbrunnen zur Mitwirkung und Anhörung. Das Quartierplanreglement Stettbrunnen sowie der dazugehörige Planungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 27. August 2018 bis und mit 26. September 2018, während den Öffnungszeiten in der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls ab 27. August 2018 stehen das Quartierplanreglement und der Planungsbericht in digitaler Form hier zur Verfügung. Alle Mitwirkungseingaben sind während der Mitwirkungs- und Anhörungsdauer in schriftlicher Form bis spätestens 26. September 2018 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, zu richten. Gemeinderat Datum der Neuigkeit 21. Aug. 2018
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