4. Februar 2008
Verabschiedung der Geschäfte der GV vom 18. März 2008 --- Neue Gebührenordnung für Baubewilligungen --- Anpassung der Gebührenordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement --- Neue Zuständigkeit für die Pflegebeiträge
Aus dem Gemeinderat

  • Verabschiedung der Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 18. März 2008
  • Neue Gebührenordnung für Baubewilligungen
  • Anpassung der Gebührenordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement

Aus der Verwaltung

  • Neue Zuständigkeit für die Pflegebeiträge- Administration

An seiner Sitzung vom 30. Januar 2008 bereinigte der Gemeinderat u.a. die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom kommenden März.

Verabschiedung der Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 18. März 2008
Der Gemeinderat entschied, dass zwei ursprünglich vorgesehene Traktanden von der Traktandenliste genommen und zu einem späteren Zeitpunkt der Gemeindeversammlung überwiesen werden sollen. Die übrigen Traktanden der März-Gemeindeversammlung sollen wie vorgesehen überwiesen werden.

Traktandum Verkauf der Liegenschaft Egglisgraben
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund eingetretener Verzögerungen das Traktandum über den Verkauf der Liegenschaft Egglisgraben voraussichtlich der Gemeindeversammlung vom Juni 2008 überwiesen werden soll. Ebenfalls weist der Gemeinderat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch das erneute Hinausschieben dieser Entscheidung der Gemeinde unnötigerweise weiterhin Kosten entstehen.

Traktandum Teilrevision des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen
Auch das Traktandum betreffend Teilrevision des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen soll aufgrund der im Rahmen der Vernehmlassung empfundenen hohen Komplexität von der Traktandenliste genommen werden. Angesichts der bestehenden Ausgangslage wird es als sinnvoll beurteilt, jetzt auf eine Teilrevision zu verzichten und stattdessen das Reglement im Jahre 2009 oder 2010 einer Totalrevision zu unterziehen. Die laufende Vernehmlassung soll gleichwohl bis zum 15. Februar 2008 weitergeführt und die Stellungnahmen in die spätere Totalrevision einbezogen werden. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle allen Parteien und Einzelpersonen, welche sich an dieser Vernehmlassung beteiligt haben resp. beteiligen. Damit werden der Gemeindeversammlung vom 18. März 2008 folgende Geschäfte überwiesen:

Traktanden
  1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2007
  2. Sondervorlage Primarschulhaus Hinterzweien, Sanierung
  3. Reglement der Bau- und Planungskommission (Nr. 10.600), Beilage Totalrevision
  4. Mitteilungen des Gemeinderates
  5. Verschiedenes
Einladung, Traktandenliste und Erläuterungen werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 29. Februar 2008 publiziert.

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Neue Gebührenordnung für Baubewilligungen
Die vom Gemeinderat erlassene Gebührenordnung für bauliche Einrichtungen stammt aus dem Jahre 1992. Darin ist festgelegt, dass für Baubewilligungen, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, eine Gebühr nach Aufwand zwischen CHF 50.-- und 200.-- erhoben wird. Die Gebührenordnung wurde auch nicht an das geltende Zonenreglement von 1997 angepasst. Gemäss neuem Zonenreglement Siedlung, welches derzeit dem Regierungsrat zur Genehmigung vorliegt, kann der Gemeinderat mit Inkrafttreten dieses Zonenreglements eine Gebührenordnung für die Bewilligung der Bauten und Anlagen, die in den Kompetenzbereich der Gemeinde fallen, erlassen.

Änderungsbedarf
Eine Neuerstellung der Gebührenordnung drängt sich aus folgenden Gründen auf:

  • Die bisherige Gebührenordnung stützt sich auf das seit 1997 geltende Zonenreglement Siedlung und bedarf deswegen allein schon einer redaktionellen Anpassung.
  • Die maximale Gebühr von CHF 200.-- kann in vielen Fällen den Aufwand der Bauverwaltung nicht decken.
  • Die Gebührenerhebung ist aufgrund der geltenden Ordnung aus dem Jahre 1992 nicht mehr nachvollziehbar. Ein detaillierter Gebührenkatalog ist für die Praxis hilfreich und wird zu einer grösseren Rechtssicherheit führen.
Finanzielle Auswirkungen
Die neue Gebührenerhöhung wirkt sich für übliche Kleinbautengesuche nur geringfügig auf die Gebührenstruktur aus. Sie gibt aber insbesondere für alle speziellen grösseren Vorhaben (wie z.B. Renovationen von grösseren Gesamtüberbauungen) der Bewilligungsbehörde einen angemessenen Spielraum für die kostendeckende Gebührenerhebung. Sie trägt somit neben einem leichten Einnahmenzuwachs zu einer gerechteren Kostenüberwälzung an die Verursachenden bei. Die neue Gebührenordnung für das Baubewilligungswesen der Gemeinde Muttenz wird nach Genehmigung des neuen Zonenreglements Siedlung durch den Regierungsrat in Kraft gesetzt.

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Anpassung der Gebührenordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement
Gemäss § 6 der Gebührenordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement werden die Gebühren für Anpflanzung und Pflege der Gräber (Grabunterhaltsgebühren) jeweils auf den 1. Januar der Teuerung angepasst.
Die mittlere Jahresteuerung für das Jahr 2007 betrug gemäss Landesindex der Konsumentenpreise 0,7 %, weshalb der Gemeinderat die Grabunterhaltsgebühren für das Jahr 2008 wie folgt festlegte:

Jährliche Rechnungsstellung Pauschale Rechnungsstellung 
  bei Reihengräbern für 20 Jahre
bei Familiengräbern für 40 Jahre
 
Sarg-Reihengrab                           CHF    210.00Sarg-Reihengrab                          CHF 3'787.00
Urnen-Reihengrab                        CHF    147.00Urnen-Reihengrab                        CHF 2'630.00
Kinder-Reihengrab                       CHF    147.00Kinder-Reihengrab                       CHF 2'630.00
Familiengrab Familiengrab 
Saisonanpflanzung je m2           CHF    252.00Saisonanpflanzung je m2          CHF 9'047.00
Pflege Restfläche je m2              CHF      21.00Pflege Restfläche je m2             CHF    757.00
Pflege Grabeinfassung je m1    CHF      21.00Pflege Grabeinfassung je m1   CHF    757.00


Muttenz, 4. Februar 2008
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung

Neue Zuständigkeit für die Pflegebeiträge-Administration

Ohne pflegende Hände von Angehörigen, könnten manche Menschen nicht weiter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die Gemeinde hilft hier mit der Unterstützung der SPITEX Muttenz aber auch mit direkten finanziellen Beiträgen an die pflegenden Angehörigen.

Pflegebedürftige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Muttenz, welche durch Angehörige, Nachbarn oder andere für die Pflege verantwortliche Personen bedeutend, das heisst dauernd und täglich zu Hause gepflegt werden, können ein Gesuch auf einen Gemeindebeitrag stellen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung des Beitrages in der Höhe von 10 oder 20 Franken pro Pflegetag wurden von der Gemeindeversammlung vor achtzehn Jahren im „Reglement über die Beiträge an die Pflege von pflegebedürftigen Personen zu Hause“ festgelegt.

Die Beitragsgesuche werden seit 1. Januar 2008 neu in der Abteilung Einwohnerdienste von Frau Pia Zogg geprüft. Weitere Angaben siehe unter www.muttenz.ch / Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen.

Zugehörige Objekte

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