Bescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis)

Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten und regelmässig nach Muttenz zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin anzumelden.

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