Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Im Umgang mit Banken oder Behörden kann es nötig sein, sich über die "Handlungsfähigkeit" auszuweisen. Seit Jan 2013 können, auf Grund des Persönlichkeitsschutzes, die Einwohnerdienste der Gemeinden keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr ausstellen. Die Handlungsfähigkeit weist man nach
und zusätzlich
KESB Birstal, St. Jakobstrasse 41, 4132 Muttenz Telefon 061 599 85 70 / www.kesb-bl.ch/kesb-birstal
|