Ombudsman Baselland
- Behörden, Ämtern und Verwaltungen von Kanton und Gemeinden
- Anstalten, Betrieben und Institutionen, die in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben hoheitlich handeln
Der Ombudsman erteilt Rat und hilft Streitigkeiten schlichten.
Beschwerden und schriftliche Unterlagen leitet der Ombudsman nur mit dem Einverständnis der Ratsuchenden weiter.
Für private Streitigkeiten, z.B. zwischen Mieter und Vermieter, ist der Ombudsman nicht zuständig. Er erteilt in solchen Angelegenheiten auch keine Rechtsauskünfte.
Kontakt:
Ombudsman des Kantons Basel-Landschaft
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