Unter Anwendung der bestehenden Gesetze und Verordnungen wird für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung gesorgt. Strafbaren Handlungen und drohenden Gefahren beugt die Gemeindepolizei vor und bringt fehlbare Personen zur Anzeige.

Bei den Patrouillen werden Personen kontrolliert und die kantonale Polizei erhält Unterstützung bei ihren Aufgaben. Die Überwachung des rollenden und ruhenden Strassenverkehrs gehören zu den Aufgaben der Gemeindepolizei wie auch gezielte Geschwindigkeitskontrollen.


Gemeindepolizei Muttenz
Hauptstrasse 2, 4132 Muttenz
Telefon 061 466 62 19*
E-Mail: gemeindepolizei@muttenz.ch
*Telefon ausserhalb Schalteröffnungszeiten:
Sprechen Sie aufs Band, wir rufen Sie zurück.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Freitag 9.00 Uhr - 11.00
Mittwoch Nachmittag 14.00 -18.30 Uhr

Für Fundsachen/verlorene Gegenstände ist die Polizei Basel-Landschaft (Kantonspolizei) zuständig.
Fundsachen sind während den Öffnungszeiten des Polizeihauptpostens Muttenz der Polizei Basel-Landschaft  zu übergeben. An gleicher Stelle ist nach einem verlorenen Gegenstand nachzufragen.

Polizei Basel-Landschaft, Polizeihauptposten Muttenz
Bahnhofsstrasse 5, 4132 Muttenz
Telefon 061 553 47 17** / Fax 061 467 17 27
E-Mail:   pol.muttenz@bl.ch
Internet: Polizei Basel-Landschaft
** Ausserhalb der Schalteröffnungszeiten wird das Telefon auf den Polizeistützpunkt in Liestal umgeleitet.

Schalteröffnungszeiten
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen

Gemeindereglemente zum Download

Halten von Hunden, Reglement 11.600
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund, Reglement 16.200
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund, Vollziehungsverordnung zum Reglement 16.201
Polizeireglement 11.100
Unbeschränktes Parkieren in Blauen Zonen, Reglement 11.101
Unbeschränktes Parkieren in Blauen Zonen, Vollzugsverordnung 11.102