Einladung zur Anhörung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) der Gemeinde Muttenz vom 23. November 1999 (Nr. 10.001) / Totalrevision Reglement für die Gemeindekommission und die Wahlbehörde (Nr. 10.100)

16. Februar 2023

Gerne laden wir Sie zur Anhörung betr. Totalrevision Reglement für die Gemeindekommission
und die Wahlbehörde (Nr. 10.100) ein. Den Einwohnerinnen und Einwohner steht dafür die
Website der Gemeinde zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

A Ausgangslage
Die Gemeindekommission wollte das aus dem Jahr 1965 stammende Reglement für die Gemeindekommission Muttenz Nr. 10.100 ersetzen. Das Reglement enthält einige Formulierungen, die mit der Gemeindeordnung von 1999 und weiteren kommunalen Reglementen nicht mehr übereinstimmen oder durch übergeordnetes Recht überholt sind. Die neue Rechtsgrundlage sollte wiederum ein von der Gemeindeversammlung verabschiedetes Reglement sein, das nicht nur für die Gemeindekommission, sondern auch für den Gemeinderat verbindlich ist.

Am 1. Juli 2020 begann die Legislatur der Gemeindekommission in ihrer neuen Zusammensetzung. Die damals neu gewählte Gemeindekommissionspräsidentin Anita Biedert, die ebenfalls neu gewählte Vizepräsidentin Patrizia Tamborrini und die aktuelle Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann nahmen das Projekt wieder auf und arbeiteten den Reglementsentwurf zu Handen der Gemeindekommission fertig aus.

Die Änderungen im Reglement der Gemeindekommission wurden mit einer Delegation der Gemeindekommission diskutiert. Der gemeinderätlichen Delegation gehörten GP Franziska Stadelmann, VP Alain Bai und GR Joachim Hausammann an.
Die Gemeindekommission hat den Reglementsentwurf in diversen internen Sitzungen beraten
und überarbeitet und abschliessend dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet.

B Vorprüfung durch den Kanton
Nach erfolgter Vorprüfung des Reglemententwurfs durch das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion, hat der Gemeinderat das Reglement zur Vernehmlassung verabschiedet.

C Erwägung
Der Gemeinderat wird die Totalrevision des Reglements der Gemeindekommission an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 dem Souverän zur Beschlussfassung vorlegen.

D Termin für Ihre Anhörungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 17. März 2023, per Briefpost oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Übermittlung per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.ch zu richten.

Bitte beachten Sie auch, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch
ohne Änderungen publiziert wird.


Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

Im Namen des Gemeinderates
Die Präsidentin
Franziska Stadelmann

Der Verwalter
Aldo Grünblatt

 

Zugehörige Objekte

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10.100 Reglement der Gemeindekommission Version Vernehmlassung Download 0 10.100 Reglement der Gemeindekommission Version Vernehmlassung
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