Anhörung zur Vernehmlassung betreffend ParkraumreglementEinladung zur Anhörung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) der Gemeinde Muttenz vom 23. November 1999 (Nr. 10.001) Parkraumreglement (Nr. 11.110) Sehr geehrte Stimmberechtigte Gerne laden wir Sie zur Anhörung zum neuen Parkraumreglement (Nr. 11.110) ein. Den Einwohnerinnen und Einwohner steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. A Ausgangslage Zunehmende Unzufriedenheit aus der Bevölkerung und vermehrte Reklamationen haben den Gemeinderat veranlasst, einen neuen Anlauf für ein flächendeckendes Parkraumkonzept zu nehmen, um die Parkraumsituation in der Gemeinde Muttenz nachhaltig zu verbessern. Zeitgleich reichte Herr Christopher Gutherz im Namen der CVP Muttenz einen Antrag nach § 68 des Gemeindegesetzes ein. Der darin formulierte Auftrag an den Gemeinderat lautet, in den aus ihrer Sicht besonders stark betroffenen Quartieren Chriegacher, Gründen und Apfhalter, Massnahmen zur Parksituation zu ergreifen. Mit dem neuen Parkraumreglement trägt der Gemeinderat dem Antrag § 68 Rechnung. In fünf Begleitgruppensitzungen mit Parteiangehörigen und Interessenvertreter/Innen wurden Bedürfnisse in Bezug auf eine Parkraumbewirtschaftung aufgenommen, Lösungsvorschläge diskutiert und auf der Basis der im Jahr 2011 erarbeiteten Dokumente, Grundlagen für eine flächendeckende Bewirtschaftung des Parkraums geschaffen. Die Empfehlungen zur Harmonisierung der Parkraumbewirtschaftung der AggloBasel wurden dabei in die Diskussionen eingebracht. Nach erfolgter Vorprüfung des Reglemententwurfs durch den Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat, welcher mit der Vorprüfung von Parkierungsreglementen betraut ist, hat der Gemeinderat das Parkraumreglement an seiner Sitzung vom 9. Februar 2022 zur Vernehmlassung verabschiedet. B Fragen und Antworten zum Parkraumreglement C Verordnung zum Parkraumreglement (Nr. 11.111) D Termin für Ihre Vernehmlassungsantwort Übermittlung per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.ch zu richten. Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich. IM NAMEN DES GEMEINDERATES Datum der Neuigkeit 17. Feb. 2022
|