Planauflage Friedhofweg Parzelle 1686Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. August 2021 die Reduktion der Abkröp-fung der im Endgültigen Bau- und Strassenlinienplan Friedhofweg (lnv. Nr. 44/eBS/-6/0) auf der Parzelle 1686 eingetragenen Baulinie beschlossen. Gemäss §31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 findet die 30-tägige Auflage Allfällige Einsprachen von betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie kantonalen Vereinigungen, die gemäss RBG §31, Abs. 2 lit. b dazu berechtigt sind, sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Datum der Neuigkeit 30. Aug. 2021
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