Quartierplanvorschriften Chriegacher 1 Mitwirkungsbericht zum Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

21. September 2020

Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes und gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements lagen die Quartierplanvorschriften Chriegacher 1 sowie deren Planungsbericht vom 21. Februar 2020 bis zum 13. März 2020 in der Bauverwaltung Muttenz zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat hat die eingereichten Mitwirkungsbeiträge beraten und im Mitwirkungsbericht seine Beschlüsse festgehalten.

Der Mitwirkungsbericht kann vom 21. September 2020 bis und mit 2. Oktober 2020 in der Bauverwaltung, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, eingesehen werden.

Der Mitwirkungsbericht kann ab 21. September 2020 auch auf der Website der Einwohnergemeinde Muttenz www.muttenz.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung

Zugehörige Objekte

Name
200909 Mitwirkungsbericht Chriegacher-1 Download 0 200909 Mitwirkungsbericht Chriegacher-1