Friedensrichteramt Muttenz (Friedensrichterkreis 06 Muttenz-Birsfelden)

Friedensrichterin für Muttenz: Ursula Roth
Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz
Termin nach Vereinbarung, Tel. 078 822 32 02 per E-Mail an
birsmediation@gmail.com

Friedensrichterin für Birsfelden: Esther Thurthaler
Gemeinde Birsfelden, Hardstrasse 21, 4127 Birsfelden
Termin nach Vereinbarung, Tel. 079 732 77 57 oder per E-Mail an friedensrichter@birsfelden.ch

Friedensrichter und Friedensrichterinnen sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und die erste, obligatorische Schlichtungsbehörde bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und zuständig u.a. für:
• Konsumentenrechtliche Forderungen; allgemeine Forderungsklagen
• Klagen auf Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
• Schadenhaftungen
• Persönlichkeitsverletzungen
• Nachbarrechtliche Streitigkeiten
• Stockwerkeigentum

Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches (im Doppel) wird das Verfahren eingeleitet.
Bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten können Friedensrichter oder Friedensrichterinnen (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000.- endgültig entscheiden und bis zu einem Streitwert von CHF 5‘000.- den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Die beim Friedensrichteramt getroffene Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides.

Für weitere Fragen steht Ihnen die örtliche Friedensrichterin gerne zur Verfügung.

Downloads
Aushang Friedensrichterkreis 06 Muttenz-Birsfelden
Schlichtungsgesuch

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt