Unbeschränktes Parkieren in blauen Zonen, VollzugsordnungRechtsgrundlage: Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz vom 20. Juni 2000, §§ 3, 17 und 18. Der Gemeinderat legt die Zonen,die Ausführungsbestimmungen zu den Gebühren, die Vollzugsbedingungen und die Strafbestimmungen für das Parkieren in blauen Zonen fest.
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