Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund, Verordnung zum ReglementRechtsgrundlage: Gemeindegesetz, § 70a Der Gemeinderat regelt die Details zur Gebührenpflicht und zum Gebührenbezug.
Zuständige Instanz: Sicherheit (Feuerwehr, Gemeindepolizei, Gemeindeführungsstab (GFS), Zivilschutz)
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