Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Muttenz; Verordnung zum Reglement über das

Rechtsgrundlage:
§ 72 Abs. 1 Ziff. 1 des Gemeindegesetzes und § 27 des Reglements über das Multimedianetz (MMN) Muttenz

Der Gemeinderat erlässt die Ausführungsbestimmungen im technischen Bereich und in der Betriebsorganisation. Begriffe wie "Wohnung" und "Zimmer" werden bestimmt, ausserdem werden die monatlichen Benutzungsgebühren und die weiteren Gebühren festgelegt.

Informationen

Datum
9. Dezember 2010
Erlass-Nr
43.101
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
43.101 Verordnung zum Reglement über das Multimedianetz MMN (PDF, 33.36 kB) Download 0 43.101 Verordnung zum Reglement über das Multimedianetz MMN

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