Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Muttenz; Verordnung zum Reglement über das
Rechtsgrundlage:
§ 72 Abs. 1 Ziff. 1 des Gemeindegesetzes und § 27 des Reglements über das Multimedianetz (MMN) Muttenz
Der Gemeinderat erlässt die Ausführungsbestimmungen im technischen Bereich und in der Betriebsorganisation. Begriffe wie "Wohnung" und "Zimmer" werden bestimmt, ausserdem werden die monatlichen Benutzungsgebühren und die weiteren Gebühren festgelegt.
Datum: | 9. Dez. 2010 |
Erlass-Nr.: | 43.101 |
Autor: | Gemeinderat |
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