Rechtsgrundlage: Gemeindeordnung § 3, Absatz 4 und Verwaltungs- und Organisationsreglement vom 23. November 1999 § 16, Abs. 4
Der Gemeinderat legt die Ziele und Aufgaben der Arbeitsgruppe ICT (information and communication technology) sowie deren Befugnisse und Organisation fest.
Weiter definiert der Gemeinderat die Instrumente zur Steuerung und Führung der Informatik.