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Anerkennungsschein (Kindesanerkennung) bestellen

Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.
Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind wahlweise:
  • das Zivilstandsamt des Geburtsortes des Kindes
  • das Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatortes des Anerkennenden
  • das Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatortes der Mutter.

Weitere Informationen inklusive ein Formular "Anerkennungsschein" finden Sie über den Direktlink unter "Aktionen" (unten) auf die Webseite des Kantons Basel-Landschaft / Sicherheit / Zivilrecht: Kindesanerkennung.

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