Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte.

Die Antragsformulare für Ausbildungsbeiträge/Stipendien sind bei der Gemeindeverwaltung, Kirchplatz 3, am Schalter Information oder am Schalter Steuern erhältlich.

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