Fristerstreckung Steuererklärung

Ein Fristerstreckungsgesuch ist an die auf Ihrer Steuererklärung (Seite 1) aufgedruckte Behörde/Gemeinde zu richten:

Verfahren:
  • Fristerstreckungsgesuche bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist werden entgegen genommen, jedoch nicht bestätigt.
  • Fristerstreckungen die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind gebührenpflichtig und werden von der Kantonalen Steuerverwaltung Liestal bestätigt und mit CHF 40 Gebühren belegt.
  • Fristerstreckungsgesuche die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind zu begründen (nicht begründete Gesuche werden nicht bewilligt!)

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Verwenden Sie dieses Onlineformular nur, wenn auf der Seite 1 Ihrer Steuererklärung Einreichungsort Muttenz steht.

Unterlagen

Damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann bitten wir zwingend um Ihre Personen-ID(PID-Nr.) und das vollständige Ausfüllen des folgenden Formulars.

Verfahren

  • Eine Fristerstreckung bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist wird entgegen genommen aber nicht bestätigt.
  • Eine Fristerstreckung die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht ist gebührenpflichtig und wird von der Kantonalen Steuerverwaltung Liestal bestätigt / verrechnet.
  • Fristerstreckungsgesuche die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind zu begründen. Nicht begründete Gesuche werden nicht bewilligt!

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.