Die Gemeinde informiert

18. Mai 2020
Lärmverursachende Gartenarbeiten - Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten - Bienenschwärme - Verkauf Ferienpass - Sind ihre Reisedokumente noch gültig? - Vortritte auf Fussgängerstreifen - Kein Bring- und Holtag 2020

Lärmverursachende Gartenarbeiten
Der Sommer steht vor der Tür und somit auch die anstehenden Gartenarbeiten. Wir erinnern Sie gerne daran, dass gemäss dem aktuell noch gültigen Polizeireglement lärmverursachende Arbeiten in Haus, Hof und Garten (Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern, Häckseln usw.) von Montag bis Freitag zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr, am Samstag bis 18.00 Uhr erlaubt sind. Bitte halten Sie sich an diese Zeiten, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und geniessen Sie den Sommer.

 

Öffnungszeiten Pfingsten - Verwaltung und Gemeindewerkhof
Am Pfingstmontag, 1. Juni sind die Verwaltung und der Gemeindewerkhof geschlossen. Für die Meldung eines Todesfalls wenden Sie sich bitte an einen Arzt ihrer Wahl und anschliessend an ein Bestattungsinstitut. Am Dienstag, 2. Juni ist unser Bestattungsbüro wieder geöffnet.

 

Bienenschwärme
Damit auch in dieser Saison „schwärmende Bienen“ durch fachkundige Imker kostenlos eingefangen werden können sind wir auf Ihre Meldung an die zuständige Stelle angewiesen. Tragen Sie Sorge zu diesen wertvollen Tieren. Keinen Giftspray benutzen! Wir danken Ihnen.

Für Muttenz zuständiger Imker:
Werner Ritter 061 461 45 68 (079 652 64 17) oder sein
1. Stellvertreter Ulrich Vogt 079 938 37 22
2. Stellvertreter Christoph Dellitsch 079 791 82 02

 

Verkauf Ferienpass

Aufgrund der Corona-Pandemie weiss zurzeit niemand, wie sich die Lage bis zu den Sommerferien entwickeln wird.
Der Basler Ferienpass setzt alles daran, den Zeitplan einzuhalten und hofft, dass sich die Situation bis dahin entspannt hat. Zeitnahe Informationen erhalten Sie auf www.basler-ferienpass.ch.

Mit dem Basler Ferienpass können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren aktive, spassige, spannende und preisgünstige Ferienfreizeitaktivitäten in und um Basel erleben.

Wenn die Situation es erlaubt, werden die Ferienpassunterlagen Mitte Mai in der Primarstufe an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Das Angebot wird ebenfalls im Internet unter www.basler-ferienpass.ch zu finden sein. Wir werden Sie an dieser Stelle wieder informieren.

Vorgehen

Zuerst gilt es einen Ferienpass erstellen zu lassen. Der von der Gemeinde Muttenz mitfinanzierte Basler Ferienpass ist ab 9. Juni 2020 am Informations-Schalter, Eingang A, Gemeindehaus, Kirchplatz 3 für CHF 35.00 für Muttenzer Einwohner und Einwohnerinnen und für CHF 55.00 für auswärtige "Ferienkinder" erhältlich. Wichtig: Bitte ein aktuelles Foto für den Ausweis mitbringen.

Bei Bedarf kann zusätzlich der TNW-Einzahlungsschein zu CHF 8.00 pro Woche für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei der Gemeinde bezogen werden.

Die Schalteröffnungszeiten der Gemeinde Muttenz sind Montag bis Freitag 9.00 - 11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag 14.00 - 18.30 Uhr.

Wir wünschen allen viel Spass und spannende und abwechslungsreiche Sommerferien.

Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit

 

Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
Auch wenn zur Zeit die Reisetätigkeit ins Ausland eingeschränkt ist:
Bitte achten Sie rechtzeitig auf den Verfall Ihrer Reisedokumente. Für Verlustmeldungen und die Beschaffung von neuen Identitätskarten oder Pass stehen Ihnen die Informationen auf der Gemeindewebsite zur Verfügung: www.muttenz.ch Suchwort „Identitätskarte“ eingeben.
 

Vortritte auf Fussgängerstreifen
In der Schweiz verunfallen jährlich rund 2400 Fussgängerinnen und Fussgänger, zwei von fünf auf Fussgängerstreifen. Besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen. Senioren über 75 Jahre machen die Hälfte aller getöteten Fussgänger aus, was unter anderem auch mit der zunehmenden Verletzlichkeit des Körpers im Alter zusammenhängt.

Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Fussgänger dürfen trotzdem ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann. Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver.

Wer zu Fuss unterwegs ist, muss unmissverständlich seine Überquerungsabsicht anzeigen, insbesondere, indem er vor dem Überqueren des Zebrastreifens einen Halt einlegt und in die Richtung des Automobilisten schaut (das Handzeichen ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen). Um jedes Missverständnis auszuschliessen, sollten Sie sich nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhalten, wenn Sie diesen tatsächlich überqueren wollen.

Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen. Somit müssen Personen, wenn sie die Mittelinsel erreichen, erneut sicherstellen, dass die Vortrittsbedingungen auch für den folgenden Teil des Übergangs erfüllt sind.

Fussgänger sind bei Nacht und bei schlechtem Wetter für Fahrzeuglenkende sehr schlecht erkennbar. Die Gemeindepolizei Muttenz empfiehlt, helle Kleidung und lichtreflektierendes Material zu tragen.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz