Genehmigung Quartierplanung Hagnau/Schänzli

1. April 2020
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt den Gemeindebeschluss zur Quartierplanung Hagnau/Schänzli mit Auflagen und Änderungen. Der Gemeinderat freut sich über diesen positiven Entscheid, wartet aber die weiteren Verfahrensschritte ab: Beim Kantonsgericht ist gegen den Beschluss des Regierungsrats eine Beschwerde eingegangen.

Die von der Gemeindeversammlung im Juni 2018 deutlich gutgeheissenen Quartierplanvorschriften Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli sind vom Regierungsrat am 11. Februar 2020 mit Auflagen und Änderungen genehmigt und somit allgemeinverbindlich erklärt worden. Einsprachen, für die im Rahmen des vorangegangenen Verständigungsverfahrens keine Lösungen gefunden werden konnten, wies die Regierung ab. Für den zuständigen Gemeinderat Thomi Jourdan, ist der positive Entscheid des Regierungsrates die Folge eines umsichtigen Planungsprozesses: «Der laufende und umfassende Einbezug der Bevölkerung hatte direkten Einfluss auf das Projekt und führte zu einer hohen Akzeptanz bei der Bevölkerung.»

Die Auflagen des Regierungsrates betreffen vorwiegend die Erschliessung und Mobilitätsplanung der Hagnau-Areale. Die Änderungen sind u. a. einer Anpassung der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz zum Zeitpunkt des bereits weit fortgeschrittenen Verfahrens geschuldet. Die Verordnung gibt vor, dass das im Rahmen des Baugesuchs vorgesehene Mobilitätskonzept neu bereits vor Genehmigung der Quartierplanvorschriften vorliegen muss. Die Gemeinde ist dem mit der Überweisung der Quartierplanung an den Regierungsrat nachgekommen (vgl. Medienmitteilung vom 8. Juli 2019).

Weiteres Verfahren
Beim Kantonsgericht ist eine Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates eingegangen. Falls diese innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist ordentlich begründet wird, verzögert sich das Baugesuchsverfahren für das Areal Hagnau Ost und das weitere Vorgehen wird nach dem Urteil des Kantonsgerichts kommuniziert. Wegen den unterschiedlichen Grundeigentumsverhältnissen und baurechtlichen Vertragsbedingungen auf dem Areal Hagnau West erfolgen die Projektausarbeitung und Umsetzung auf dieser Seite so oder so etappiert über die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte. Für das Schänzli ist die Gemeinde aktuell daran, das konkrete Projekt auszuarbeiten. Dessen Umsetzung erfolgt im Idealfall gleichzeitig und in enger Abstimmung mit den Bauetappen auf den Hagnau-Arealen.

Weitere Informationen: www.hagnau-schaenzli.ch

Kontakt:
Für die Gemeinde Muttenz.
Thomi Jourdan, Vorsteher Departement Hochbau & Planung
Tel: 061 225 50 00; thomi@jourdan.ch

Koordinationsstelle Medien Hagnau/Schänzli: Philipp Grünenfelder
Tel: 061 322 18 08; medien@hagnau-schaenzli.ch