Coronavirus - Regelung für die Öffnung der Einrichtungen der Einwohnergemeinde

14. März 2020

Aufgrund der Entscheide des Bundesrates über die weiteren Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Gemeinde Muttenz für seine Einrichtungen im Bereich Sport, Freizeit und Tagesbetreuung folgende Regelungen getroffen (für Detailinfos besuchen Sie bitte auch die Homepage der jeweiligen Institution):

Hallenbad
Das Hallenbad Muttenz bleibt in Betrieb. Auf Grund der vom Bund getroffenen Massnahmen beträgt ab sofort die maximale Anzahl Personen im Gebäude 100, das heisst 70 im Bad, 25 im Café, 5 Personal. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 2 Stunden beschränkt, um möglichst vielen Gästen den Zutritt gewährleisten zu können. Wir bitten die Gäste, sich unbedingt an die 2 Stunden-Regel zu halten!

Im Hallenbad finden zusätzliche Reinigungsmassnahmen statt. Eine Übertragung von Viren über das Badewasser ist auf Grund der Chlorierung nicht möglich.

 

Hallenbad-Öffnungszeiten

Montag

geschlossen

Dienstag

07.00 – 21.30 Uhr

Mittwoch

10.00 – 21.30 Uhr

Donnerstag

07.00 – 21.30 Uhr

Freitag

10.00 – 21.30 Uhr

Samstag, Sonntag

08.00 – 18.00 Uhr

Alle Veranstaltungen, Kurse, Trainings etc. von Vereinen oder sonstigen Institutionen und Gruppierungen fallen aus.

 

Sportplätze / Turnhallen
Der Kunstrasenplatz steht bis auf weiteres der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die Turnhallen stehen nur für die offiziellen Betreuungsangebote der Primarstufe zur Verfügung.
Vereinsveranstaltungen inkl. Trainings auf den Sportanlagen und in den Turnhallen fallen aus.

 

Jugendhaus- und Kulturhaus FABRIK
Das Jugendhaus bleibt bis auf weiteres offen, maximal dürfen sich 50 Personen darin aufhalten.

 

Tagesheime / Mittagstische
Die gemeindeeigenen Tagesheime und Mittagstische bleiben bis auf weiteres offen. Bezüglich der privaten Tagesheime wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Institution.


Muttenz, 14. März 2020, 17.30 Uhr
Gemeinde Muttenz