Die Gemeinde informiert

21. Oktober 2019
Traktanden Gemeindeversammlung 10. Dezember 2019 - Verkaufsoffene Adventssonntage - Friedhof, Gräberaufhebung per 31. Dezember 2019 - Informationsveranstaltung Mittenza - Gemeindetageskarten eingetroffen - Verkauf Kirchenführer St. Arbogastkirche - Ausbildungsbeiträge/Stipendien - Anmeldung Bezug AHV-Altersrente - Jagdtage 2019 - Fälligkeit Staatssteuer - Pilzkontrolle - Gartenfreunde aufgepasst! - Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände - Verpackt-unverpackt - Warum Winterreifen, warum Sommerreifen? - Dorfmarkt Muttenz
Aus dem Gemeinderat

Traktanden der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019

Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 10. Dezember 2019 festgelegt:

  • Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2019

  • Kenntnisnahme der Aufgaben- und Finanzpläne 2020 bis 2024

  • Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2020

    Budget 2020, Beratung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

  • Teilrevision Steuerreglement der Gemeinde Muttenz (Nr. 19.100)

  • Leistungsvereinbarung Spitex Muttenz AG (Nr. 14.300)

  • Anfrage Timon Zingg, Thomas Buser und Regula Widmer gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Öffnung von Spielplätzen von Kindergärten und Schulhäusern für die Öffentlichkeit

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 22. November 2019 publiziert wird.

Weiter hat der Gemeinderat in seinen vergangenen Sitzungen unter Anderem folgende Geschäfte behandelt:

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Volkwirtschafts- und Gesundheitsdirektion zur Totalrevision des kantonalen Jagdgesetzes. Dabei geht es unter anderem darum, dass mit der neuen Gesetzgebung die Gemeinden weiterhin Regalinhaber bleiben, dass jedoch die Einnahmen aus der Jagdpacht an den Kanton abgetreten werden müssen. Dies mit der Begründung, dass der Kanton bereits heute einen Grossteil der Aufgaben im Zusammenhang mit der Jagdpacht und dem Jagdregal übernimmt. Sowohl der Verband Basellandschaftliche Gemeinden wie auch der Gemeinderat Muttenz würdigen den unterbreiteten Gesetzesentwurf und stimmen diesem zu. Sie halten aber fest, dass die Vereinnahmung der Jagdpacht durch den Kanton nicht gutgeheissen wird.

  • Syngenta, eines der weltweit führenden Agrar-Unternehmen, wird künftig auf dem Gelände der Infrapark Baselland AG eine Produktionsstätte mit mehreren multifunktionalen Produktionsanlagen auf dem zusammengeführten Industriepark nutzen, um seine bestehenden Werke bei der Herstellung neuer Wirkstoffe und Zwischenprodukte zu unterstützen. Der Gemeinderat Muttenz freut sich sehr, Syngenta nach dem Wegzug im Jahr 2007 bald wieder auf dem Gelände der Infrapark Baselland AG begrüssen zu dürfen. Syngenta wird die Anlagen im Herbst 2020 übernehmen und ab 2021 mit der Produktion beginnen. Es werden rund 70 Stellen geschaffen.

  • Die Stiftung Tagesheime und Tagesfamilien Muttenz unterstützt Familien, die den Beitrag für die Tagesheime oder Tagesfamilien aufgrund einer finanziellen Notlage nicht bezahlen können. Die Anträge laufen über die Sozialberatung Muttenz, welche die Situation eingehend prüft. Weitere Beiträge kommen den Kindern in Form von Anschaffungen von Spielgeräten oder mittels Finanzierung von Ausflügen und Reisen zugute. Dem Stiftungsrat gehört jeweils eine Vertretung des Muttenzer Gemeinderates an. Mit dem Ausscheiden von Vizepräsidentin Kathrin Schweizer hatte der Stiftungsrat eine Vakanz zu verzeichnen. Der Gemeinderat delegiert den Vorsteher des Departements Soziales und Gesundheit, Roger Boerlin mit sofortiger Wirkung für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2020 in die Stiftung Tagesheime und Tagesfamilien Muttenz.

Verkaufsoffene Adventssonntage
Der Gemeinderat hat die verkaufsoffenen Sonntage für den 3. Advent, 15. Dezember 2019 und den 4. Advent, 22. Dezember 2019 festgelegt.

Friedhof Muttenz, Gräberaufhebung per 31. Dezember 2019
Nach Ablauf der reglementarischen Ruhedauer werden per Ende 2019 auf dem Friedhof Muttenz 73 Gräber aufgehoben. Es handelt sich um

26 Sarg-Reihengräber aus dem Jahr 1999
31 Urnen-Reihengräber aus dem Jahr 1999
14 Urnen-Wandnischen aus den Jahren 1989 - 1999
2 Urnen-Wandplattengräber aus dem Jahr 1999

Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert. Bei den aufzuhebenden Gräbern werden Hinweisschilder angebracht. Der Grabschmuck (Pflanzen usw.) kann bis zum Jahresende 2019 abgeholt werden. Vor dem Abholen des Grabmals ist eine Terminvereinbarung mit den Friedhofmitarbeitenden nötig. Die Kontaktaufnahme/Meldung hat bis 14. Dezember 2019 zu erfolgen.

Nach dem 1. Januar 2020 verfügt die Gemeinde über den Grabschmuck und das Grabmal, d.h. die Eigentumsrechte der Angehörigen sind dann erloschen. Die Mitarbeitenden des Friedhofs räumen die Gräber kostenlos ab und entsorgen die Grabmäler.

Auskünfte:
- Bestattungswesen Tel. 061 466 62 60
- Friedhof Tel. 076 377 68 49

Der Gemeinderat

Informationsveranstaltung Mittenza
Die Gemeindeversammlung hat im März 2017 den Gemeinderat beauftragt, unter Berücksichtigung der von ihr vorgegebenen Eckwerte eine Baurechtslösung für die Weiterführung des Hotel- und Kongresszentrums zu finden. Der Gemeinderat möchte gerne die Bevölkerung über den Verlauf und den Stand der Entwicklungen sowie die kommenden Schritte informieren und lädt zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 19. November 2019, um 19:00 Uhr im Wartenbergsaal ein.

Der Gemeinderat

 

Aus der Verwaltung

Gemeindetageskarten eingetroffen
Die Gemeindetageskarten für die Zeit ab 8. Dezember 2019 sind eingetroffen und können ab sofort wieder 90 Tage im Voraus bezogen werden. Beim Kauf mit Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post nach Hause. Der Muttenzer Bevölkerung stehen täglich zehn Tageskarten zur Verfügung. Eine Tageskarte kostet 45 Franken. Die Gemeindetageskarte entspricht einem Generalabonnement für einen Tag. Sie können also selbst ohne Halbtaxabonnement die Schweiz einen ganzen Tag lang unbeschränkt mit Zug, Bus oder Schiff erleben.
Sie haben drei Möglichkeiten für den Tageskartenkauf:
1. Mit Online-Zahlung über www.muttenz.ch, über den DirektLink oben rechts oder über die Rubrik Online-Schalter / Tageskarte mittels MasterCard/PostCard/VISA. An Werktagen erfolgt der Versand der Tageskarten um 16 Uhr per A-Post an die angegebene Adresse.
2. Ohne Online-Zahlung: Sie wählen anlässlich der Onlinebuchung als Abholort „Gemeinde­haus“ und beziehen die bestellte/n Tageskarte/n gegen Zahlung in bar oder mittels EC-Maestro oder PostCard am Schalter Information im Gemeindehaus.
3. Kauf am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3, zu den Schalteröffnungszeiten: Montag - Freitag 9 - 11 und 14 – 16 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr. Die Abgabe der Tageskarte/n erfolgt am Schalter nach Zahlung in bar oder mittels EC-Maestro oder PostCard.

Verkauf Kirchenführer St. Arbogast
Am Dienstag, 15. Oktober 2019 wurde der neu gestaltete Kirchenführer anlässlich einer Vernissage der Öffentlichkeit präsentiert. Die 44-seitige reich bebilderte Broschüre kann über die Gemeindewebsite im Online-Shop bestellt oder direkt im Gemeindehaus am Schalter Information für acht Franken gekauft werden.

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchsformulare für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz, Kirchplatz 3, bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: www.bl.ch. Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten, für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Jagddaten von Oktober bis Dezember 2019
Als Information „Jäger im Muttenzer Wald“ an alle Waldgänger meldet uns die Jagdgesellschaft Muttenz folgende Jagdtermine:

Donnerstag, 24. Oktober 2019 (im Gebiet Rütihard)
Samstag, 2. November 2019
Freitag, 8. November 2019
Samstag, 16. November 2019
Donnerstag, 5. Dezember 2019 (im oberen Revierteil Richtung Gempener Grenze)

Die Jäger und Jägerinnen erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur. Diese Jagddaten werden ebenfalls auf der Gemeindewebseite www.muttenz.ch unter der Rubrik Aktuell/Anlass erfasst und erscheinen jeweils zu gegebener Zeit prominent auf der Startseite unter Termine!

Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2019 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichti­gen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

Amtliche Pilzkontrolle 2019
Nach den Sommerferien wurde die Pilzsaison wieder eröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 11. August 2019 bis zum Sonntag, 3. November 2019. Die Pilzsammlerinnen und Pilzsammler können die Pilze an der Hauptstrasse 5 in Muttenz zu den folgenden Öffnungszeiten kontrollieren lassen:

Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis 18 Uhr.
Ab dem 13. September 2019 jeweils auch am Freitag von 18 bis 19 Uhr.

Zuständig für die Pilzkontrollen sind folgende Personen:
Pilzkontrolleur: Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33
Stellvertreterin: Anika Stark, Tel. 076 527 88 06

Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden. Einen detaillierten Pilzkontroll-Kalender finden Sie im Gemeindeaushang oder hier.

Gartenfreunde aufgepasst!
Im Rahmen einer Projektarbeit möchte ich Ihnen als Gärtnerlehrling der Gemeinde Muttenz im 3. Lehrjahr Fachwissen und Praxistipps zum Sträucherschnitt vermitteln. Sie erfahren an diesem Treffen, was es beim Schnitt zu beachten gilt und können im Praxisteil dieses Wissen gleich in die Tat umsetzen.

  • Samstag, 9. November 2019, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

  • Treffpunkt Haupteingang Schulhaus Margelacker, Muttenz

Es hat Platz für maximal 10 Personen. Bitte melden Sie sich per E-Mail an strauchschnittmuttenz@gmx.ch. Der Kurs ist kostenlos und findet bei jeder Witterung statt. Versicherung ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

Ich freue mich auf Ihre Anmeldung!
Linus Hügin
Auszubildender Gärtner EFZ mit Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, 3. Lehrjahr.

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:

  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.
     

Dorfmarkt am Mittwoch, 20. November 2019
Der Hauptstrasse entlang, ab Tramstation Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast, präsentieren Markfahrende an etwa 80 Verkaufsständen ihre Ware. Der Markt dauert von 9 Uhr bis 18 Uhr.

Beachten Sie die Umfahrungsvorschläge und Parkierungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Muttenzer Markt allgemein, zur Marktstandeinteilung und -anmeldung  entnehmen Sie hier.

Dorfmarkt Muttenz
Dorfmarkt Muttenz