Die Gemeinde informiert

2. Juli 2019
Erwahrung der Gemeinderatsersatzwahl vom 23. Juni 2019 - Nachwahl Gemeinderatsersatzwahl, eingegangene Wahlvorschläge
Aus der Gemeindekommission

Erwahrung der Gemeinderatsersatzwahl vom 23. Juni 2019

Gestützt auf die gemeinderätliche Terminfestlegung fand am 23. Juni 2019 die Ersatzwahl in den Gemeinderat statt.

Frau Doris Rutishauser Saner wurde mit 1450 Stimmen bei einem Absoluten Mehr von 1310 Stimmen in den Gemeinderat gewählt. Das Wahlergebnis wurde ordnungsgemäss publiziert. Es ist innerhalb der dreitägigen Beschwerdefrist keine Beschwerde eingegangen. Die Gemeindekommission hat als Erwahrungsinstanz gem. § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte am 27. Juni 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

://: 1. Die Wahl von Doris Rutishauser Saner in den Gemeinderat für den Rest der Amtszeit ab 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 wird erwahrt.

2. Dieser Beschluss wird im Muttenzer Anzeiger vom 12. Juli 2019 und auf der Gemeinde-Website veröffentlicht. Gegen diesen Entscheid kann nach Publikation innert drei Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.

Wir gratulieren Frau Rutishauser herzlich zur Wahl als Gemeinderätin und wünschen ihr in diesem Amt viel Erfolg.

Gemeindekommission Muttenz

 

Aus der Verwaltung

Nachwahl Gemeinderatsersatzwahl, eingegangene Wahlvor­schläge

Da am 23. Juni 2019 anlässlich der Gemeinderatsersatzwahl nur eine Person das Absolute Mehr erreichte und in den Gemeinderat gewählt wurde, wird der zweite vakante Gemeinderatssitz anlässlich der Nachwahl vom 25. August 2019 besetzt. Bis zum angesetzten Termin vom 1. Juli 2019, 17.00 Uhr, sind bei der Gemeindeverwaltung folgende Wahl­vorschläge eingegangen:

  • Thomas Schaub, CVP

  • Yves Laukemann, SP

Wählbar sind alle in Muttenz stimmberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen.

Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
 

Der Gemeindeverwalter