Die Gemeinde informiert

25. März 2019
Kreditabrechnungen - Veloweg - Modenschau - Leinenzwang für Hunde - Veranstaltungsbewilligungen im Wald - Ruftaxi - Steuererklärungs-Fristverlängerung - Rücksicht Tempo 30-Zonen - Kompost- und Erdenverkauf

Aus dem Gemeinderat
- Kreditabrechnung
- Neuer Belag auf Veloweg nach Pratteln

Aus der Verwaltung
- Modenschau der Nähkurse Muttenz
- Leinenzwang für Hunde
- Veranstaltungsbewilligungen im Wald
- Änderungen beim Muttenzer Ruftaxi
- Steuererklärungs-Fristverlängerung
- Rücksicht in Tempo-30-Zonen
- Kompost- und Erdenverkauf Frühling 2019
 

Aus dem Gemeinderat

Kreditabrechnungen

Der Gemeinderat beschliesst folgende Kreditabrechnungen:

Krediabrechnung - Hard- und Software EDV, Ausbau 2016
Der budgetierte Kredit von CHF 200‘000.00 wurde um CHF 19‘315.80 (-9.65%) unterschritten, dies ergibt Gesamtkosten von CHF 180‘684.20.

Kreditabrechnung – Hard- und Software EDV, Ausbau 2017
Der budgetierte Kredit von CHF 200‘000.00 wurde um CHF 26‘390.80 (13.2%) überschritten, dies ergibt Gesamtkosten von CHF 226‘390.80.

Kreditabrechnung – Hangsicherung Teufelsgraben
Der für das Jahr 2018 budgetierte Investitionsbetrag von CHF 150‘000.00 wurde nicht in Anspruch genommen. Infolge der massiven Regenfälle Mitte 2016 musste ein Streckenabschnitt zwischen der Verzweigung Mühlemattstrasse / Teufelsgraben und der Verzweigung Aspweg / Rothallenweg für sämtliche Verkehrsteilnehmer (Land- und Forstwirtschaft, Fussgänger, Radfahrer etc.) aus Sicherheitsgründen vollständig gesperrt werden. Mittels Hangsicherung war ursprünglich geplant, den Waldweg auch wieder für den Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar zu machen. Bürgergemeinde und Einwohnergemeinde sind jedoch übereingekommen, den Weg für den motorisierten Verkehr zu sperren. Der Waldweg wurde soweit saniert und instand gestellt, dass unter normalen Bedingungen das Passieren des Weges durch Fussgänger und Fahrradfahrer gefahrlos möglich ist.

Kreditabrechnung-Hallenbad, Sanierung Badewasserleitungen
Der für 2018 budgetierte Kredit von CHF 500‘000.00 wurde um CHF 12‘360.95 (-2.45%) unterschritten, dies ergibt Gesamtkosten von CHF 487‘639.05.

Kreditabrechnung - Feuerwehr Ersatzbeschaffung Kombi - Fahrzeug
Der für das Jahr 2018 budgetierte Kredit von CHF 220‘000.00 wurde um CHF 5‘313.25
(-2.42%) unterschritten, dies ergibt Gesamtkosten von CHF 214‘686.75.

Neuer Belag auf Veloweg nach Pratteln
Die Breitestrasse weist im Bereich des Velowegs von Muttenz nach Pratteln zwischen der Tramschlaufe und der Schiessanlage Lachmatt grosse Schäden im Deckbelag auf. Für einen neuen Belagsaufbau wurde der Auftrag zum Betrag von CHF 32‘623.75 an die Firma Anliker AG, Birsfelden, erteilt.

Muttenz, 25. März 2019

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 

Aus der Verwaltung

Modenschau der Nähkurse Muttenz
Am Sonntag, 31. März 2019 um 11.00 Uhr präsentieren die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ihre selbstgenähten Kleidungsstücke in der Aula Donnerbaum. Im Anschluss an die Modenschau wird ein Apéro serviert. Mehr Infromationen entnehmen Sie hier.

Leinenzwang für Hunde an Waldsäumen und in Wäldern
Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes von der Gemeindeversammlung mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996). Dieser Leinenzwang gilt auch für verkehrsreiche Strassen und auf Velowegen, auf Sportanlagen und Schularealen, in Naturschutzgebieten und im Gebiet des Rebberges zwischen Burghaldenstrasse-Offenburgstrasse und Schauenburgstrasse-Badstubenstrasse.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an diesen Orten an der Leine zu führen.
Im übrigen Hardwald gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes während der Hauptsetz- und Brutzeit. Hunde sind deshalb in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden.

Veranstaltungsbewilligungen im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen folgende Bewilligungen gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1) erteilt:

Bewilligung mit Auflagen für die Durchführung des

  • "53. Birslauf 2019"
    mit ca. 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Samstag, 6. April 2019 in den Gemeinden Arlesheim, Münchenstein, Muttenz, Reinach.

  • 11. Muttenz Marathon 2019
    mit ca. 500 Personen (Teilnehmende, Helfende und Zuschauende) vom Sonntag, 28. April 2019 in den Gemeinden Muttenz, Münchenstein, Pratteln und Gempen.

Neues Ruftaxi Muttenz
Das Ruftaxi Muttenz hat seit 1. März 2019 hat eine neue Telefonnummer 061 690 70 68 und wird von der mini-cab AG betrieben. Es werden nur noch die Haltestellen Bahnhof Muttenz und Muttenz Dorf bedient. Das Ruftaxi fährt auf telefonische Bestellung innerhalb von Muttenz täglich von 20.00 Uhr bis Betriebsschluss des öffentlichen Verkehrs.

Eine Fahrt kostet immer CHF 5.00 pro Person und ist direkt im Taxi zu bezahlen. Das neue Ruftaxi ist ein umweltfreundliches Kleintaxi und hat nur beschränkt Platz für Gepäck.

Abt. Umwelt

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2018 läuft Ende Mai 2019 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2019 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2019 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein <Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung> ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebseite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung Steuererklärung die Verlängerung online beantragen.

Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt

Sehen beim Gehen
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Zebrastreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.

  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.

  • Benutzen Sie vorhandene Zebrastreifen.

  • Für Kinder gilt. Am Randsteinstein anhalten „luege, lose, laufe

Was Recht ist
In Tempo-30-Zone müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:

  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.

  • Fahrzeuge haben Vortritt.

  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).

  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.

  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen Heime usw.).

Denken beim Lenken

Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:

  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.

  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.

  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.

  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Das Ziel von Tempo 30 ist:
Mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Aktion Kompost- und Erdenverkauf Frühjahr 2019

Nahrung und Leben für Ihren Boden - Für einen blühenden Start in die neue Gartensaison

Mit Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis erhält Ihr Gartenboden neue Nahrung und die Bodenlebewesen werden angeregt. Ihr Boden erhält neues Leben und viele positive Eigenschaften, Ihre Pflanzen erhalten dadurch eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Bereiten Sie Ihren Garten jetzt für den Start in die neue Gartensaison vor und geben Sie Ihrem Boden organisches Material und Nährstoffe zurück, für ein kräftiges und gesundes Wachstum Ihrer Pflanzen.
Wir liefern Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis im praktischen 1 m³ Big-bag franko Garten, abgeladen mit Lastwagenkran bis 5 Meter ab lastwagenbefahrbahrer Strasse. Wir liefern Ihnen 1 m³ Gartenkompost zum Preis von Fr. 120.00 inkl. Transport und MwSt. Wir liefern Ihnen auch Substrate wie Rasenerde, Blumenerde und Pflanzerde, sowie Holzschnitzel und Rindenmulch zum Abdecken. Für Preisauskünfte und Lieferungen rufen Sie uns einfach an, unter der Telefonnummer 061 976 99 62 beraten wir Sie gerne oder geben Ihnen kostenlos detaillierte Unterlagen ab.