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Quartierplanreglement “Stettbrunnen“ (3. Mutation)

Die Gemeindeversammlung Muttenz vom 19. März 2019 hat die 3. Mutation des Quartierplanreglements „Stettbrunnen“ beschlossen.

Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 liegt das Quartierplanreglement „Stettbrunnen“ (3. Mutation) während 30 Tagen, vom 1. April 2019 bis zum 30. April 2019, in der Bauverwaltung Muttenz während den folgenden Öffnungszeiten öffentlich auf: Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr.

Schriftliche und begründete Einsprachen sind im Doppel bis 30. April 2019 dem Gemeinderat, Kirchplatz 3, Postfach 332, 4132 Muttenz 1, einzureichen.

Der Gemeinderat



Datum der Neuigkeit 29. März 2019