4. März 2019

Der Gemeinderat informiert

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft betreffend Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag). Darin geht es v.a. darum die Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt für zweckgebundene kulturelle Zentrumsleistungen neu zu definieren. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Kulturvertrag aus dem Jahr 1997, welcher vorsieht, dass der Kanton Basel-Landschaft jährlich ein Prozent des in der Staatsrechnung ausgewiesenen Steuerertrags des Kantons BL von den natürlichen Personen für kulturelle Zentrumsleistungen des Kantons BS bereitstellt. Aufgrund des Wachstums des Steuerertrags erfuhr die jährlich bereitzustellende Summe über die vergangenen 20 Jahre eine Steigerung von CHF 6.1 Mio. auf CHF 10.7 Mio. (Stand 2018). Im neuen Kulturvertrag soll nun ab 2022 die Abgeltung auf 9,6 Mio. Franken festgelegt werden. Der Gemeinderat unterstützt in seiner Stellungnahme den neuen Kulturvertrag und schliesst sich der Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) an.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung Gemeindestrassen Werterhaltung 2017. Der von der Gemeindeversammlung am 1.12.2016 genehmigte Kredit über CHF 400‘000.00 konnte mit CHF 348‘386.05 abgerechnet und somit um CHF 51‘613.95 (12.9%) unterschritten werden.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung Kanalisation Erhaltungsmassanahmen 2017. Der von der Gemeindeversammlung am 1.12.2016 genehmigte Kredit über CHF 800‘000.00 konnte mit CHF 500‘771.55 abgerechnet und somit um CHF 299‘228.45 (37.40%) unterschritten werden. Dies weil sich die Kanalisationserhaltungsmassnahmen v.a. auf die Strassensanierungen Neubrunnweg und Brunnrainstrasse sowie weitere Erhaltungsmassnahmen gemäss GEP konzentrierten und sich aufgrund des guten Leitungszustandes keine weiteren Massnahmen aufdrängten.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung Lärmsanierung Gemeindestrassen. Die von den Budget-Gemeindeversammlungen 2002, 2003, 2004 und 2005 genehmigten Kredite über je CHF 100‘000.00 und der in gemeinderätlicher Kompetenz im Jahr 2014 bewilligte Kredit über CHF 14‘500.00 in der Gesamtsumme von CHF 414‘500.00 konnte mit CHF 368‘700.45 abgerechnet und somit um CHF 45‘799.55 (11.05%) unterschritten werden. Dies v.a. weil die Lärmsanierung der Gemeindestrassen im Bereich des Bahnhofs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung Aufwertungsprojekt Lebensraum Rebberg-Zinggibrunn. Der von der Gemeindeversammlung am 8.12.2015 genehmigte Kredit über CHF 150‘000.00 konnte mit dem effektiven Beitrag von CHF 150‘000.00 abgerechnet werden.

           Das Projekt stützt sich auf das Landschaftsentwicklungskonzept und den  
           Zonenplan  bzw. das Zonenreglement Landschaft ab. Darin ist festgehalten,
           dass die Gemeinde den ökologischen Ausgleich im Rebberg unterstützt und fördert.
           Die Arbeiten umfassten v.a. die Erstellung von Trockenmauern im Rebberg und
           Pflegemassnahmen und Pflanzungen von standortgerechten Hecken und
           Hochstammbäumen im Gebiet Zinggibrunn.

Muttenz, 4. März 2019

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)