Die Gemeinde informiert

19. November 2018
Heizungssanierung Schulhaus Margelacker - Änderung Plakatierung - Jagddaten - Advents-Kalender-Fenster 2018 - Sonntagsverkäufe im Advents, Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszauber - Prämienverbilligung in der Krankenkasse - Taschendiebe in den Einkaufszentren

Aus dem Gemeinderat
- Heizungssanierung Schulhaus Margelacker
- Änderungen bei der Plakatierung

Aus der Verwaltung
- Jagddaten im Dezember
- Advents-Kalender-Fenster 2018
- Sonntagsverkäufe im Advent, Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszauber 2018
- Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
- Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren

 

Aus dem Gemeinderat

Heizungssanierung Schulhaus Margelacker
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Schulanlage an einen teilweise bereits im Quartier bestehenden Wärmeverbund der Firma ADEV Ökowäreme, Liestal anzuschliessen. Der Standort der Heizzentrale mit einer Holzschnitzelbefeuerung und einem Gaskessel für die Spitzenlastabdeckung ist in den bestehenden Räumlichkeiten der Schulanlage vorgesehen. Diese Räumlichkeiten sollen zusammen mit der Kaminanlage an die ADEV vermietet werden. Zudem wird voraussichtlich für das unterirdische Holzschnitzelsilo eine Fläche neben dem Schulhaus zur Verfügung gestellt.

Änderungen bei der Plakatierung
Der Gemeinderat hat die Verordnung über die Allmendbenützung an seiner Sitzung vom 6. Juni 2018 inhaltlich angepasst und dabei unter anderem die Gebührenerhebung für die von der Abteilung Betriebe zur Verfügung gestellten Dachständer eingeführt. Demnach werden seit 1. Juli 2018 für das Auf- und Abräumen CHF 40.00 und CHF 5.00 pro Tag für die Miete eines Dachständers erhoben. lm Budget 2019 wurden hierfür Einnahmen in der Höhe von CHF 6'000.00 budgetiert. Im Rahmen der Budgetdebatte 2019 beschloss der Gemeinderat, den Budgetbetrag aus dem Budget 2019 zu streichen und die Abgabe von PIakat-Dachständern ab Januar 2019 einzustellen. Nachstehend die am 17. Oktober 2018 beschlossenen Änderungen im Detail. Die Anpassungen wurden per sofort in Kraft gesetzt. Bereits eingereichte Gesuche werden ohne Gebührenerhebung bewilligt.

Verordnung über die Allmendbenützung (Allmendbenützung Vorordnung)

geltende Bestimmung

Anpassung Oktober 2018

§ 7 Temporäre Plakatierung

An den in Anhang II bezeichneten Standorten stehen fest installierte oder frei aufstellbare Plakatständer für die temporäre, nicht kommerzielle Plakatierung zur Verfügung. Bei der Bewilligungserteilung haben die Einwohnergemeinde Muttenz und die politischen Parteien Vorrang.

§ 7 Temporäre Plakatierung

Die in Anhang II bezeichneten Standorte stehen für die temporäre, nicht kommerzielle Plakatierung zur Verfügung. Bei der Bewilligungserteilung haben die Einwohnergemeinde Muttenz und die politischen Parteien Vorrang.

 

§ 9 Gebühren

2 Gebühren

g) Für Plakatstandorte für Veranstaltungen (Dachständer) pro Standort CHF 5.-/Tag

h) Für Dachständer inkl. Auf- und Abräumen (Selbstbehalt pro Schaden­ereignis ist durch den Auftraggeber zu bezahlen) CHF40.-/Stück

§ 9 Gebühren

2 Gebühren

g) aufgehoben

h) aufgehoben

 

Verordnung zum Reglement über die Reklameeinrichtungen (Reklameverordnung)

geltende Bestimmung

Anpassung Oktober 2018

§ 6 Wahl- und Abstimmungsplakate

2 Für die Abgabe der verfügbaren gemeindeeigenen Plakatständer und Plakatstandorte führt die Verwaltung vor Wahlen und Abstimmungen eine Verlosung unter den interessierten Parteien durch.

§ 6 Wahl- und Abstimmungsplakate

2 aufgehoben

 


 

Aus der Verwaltung

Jagddaten im Dezember
Wir machen auf die letzten Jagddaten in diesem Jahr aufmerksam. Nachfolgend die Daten der diesjährigen Herbstjagden:
Pächterjagden:
Samstag, 1. Dezember 2018
Samstag, 8. Dezember 2018
Samstag, 15. Dezember 2018
 

Advents-Kalender-Fenster 2018
Der „begehbare Advents-Kalender“ mit seinen Fensteröffnungen ist im Kreis von Nachbarn und Interessierten eine Muttenzer Attraktion. Im Lichterglanz der Weihnachtsbeleuchtung und möglicherweise bei Schneegestöber können Sie bei einem abendlichen Dorfrundgang die liebevoll geschmückten Kunstwerke der Aussteller bewundern.

Den Fensteröffnungsplan des Verkehrsvereins entnehmen Sie dem Muttenzer Amtsanzeiger wie auch hier. Die Fensteröffnung im Bauernhausmuseum findet wie immer am 6. Dezember, 18 bis 20 Uhr statt.

 

Sonntagsverkäufe im Advent 16. & 23. Dezember 2018
Weihnachtsmarkt in Muttenz 15. & 16. Dezember mit Weihnachtszauber am Sonntag, 16. Dezember 2018

In Muttenz sind die beliebten Sonntagsverkäufe in der Adventszeit auf den 16. und 23. Dezember 2018 festgelegt worden.

Der Weihnachtsmarkt mit dem Weihnachtszauber des Detailhandels von Muttenz findet am Wochenende vom 15./16. Dezember statt. An über 80 Marktständen entlang der Hauptstrasse, ab Tramstation Muttenz Dorf bis hinauf zur St. Arbogastkirche sowie in zahlreich geöffneten Geschäften gibt es gewiss die eine oder andere Trouvaille als Weihnachtsdekoration, -geschenk oder auch für die Weihnachtsbackstube in Ihrer Küche.

Öffnungszeiten: Samstag, 15. Dezember, 10.00 - 20.00 Uhr und Sonntag, 16. Dezember 12 - 18 Uhr.
Für Informationen betreffend Weihnachtsmarkt des SMV Sektion Nordwestschweiz wie z.B. für einen Marktstand wenden Sie sich an: Schweizerischer Marktverband (SMV), Sektion Nordwestschweiz, Dieter Binggeli, Ramsteinerweg 13, 4222 Zwingen, Tel 079 444 88 28 / Fax 061 761 40 92 / kashmir@bluewin.ch www.marktverband.ch.

Betreffend Weihnachtszauber des KMU Muttenz wenden Sie sich an www.kmu-muttenz.ch oder an Daniel Burkhardt, Papeterie Rössligass, Tel 061 461 91 11 / Fax 061 461 91 31 / papeterie@roessligass.ch.
 

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

 

Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren
Leider kommt es in den Einkaufszentren immer wieder zu Diebstählen von Portemonnaies aus unbeaufsichtigten Einkaufstaschen oder im Einkaufswagen zurück gelassenen Handtaschen.

Die Täterschaft ist ausgesprochen dreist und raffiniert und beobachtet die Opfer im Voraus. Nach dem Diebstahl eines Portemonnaies gelingt es ihr mittels Kreditkarten etc., welche sich im Portemonnaie befanden, an Bank- und Postomaten unrechtmässig grössere Geldbeträge zu beziehen.

Die Gemeindepolizei Muttenz ist regelmässig in den grösseren Einkaufsgeschäften in Muttenz, wie Migros und Coop präsent, um so allfälligen Portemonnaie-Diebstählen vorzubeugen. Wir werden versuchen, die Kunden in dieser Thematik zu sensibilisieren und sie auf Unvorsichtigkeiten aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie aber auch um Ihre Mithilfe, indem Sie der Polizei Basel-Landschaft via Notruf 117 und 112 verdächtige Beobachtungen und Wahrnehmungen melden.

Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln:

  • Tragen Sie das Portemonnaie wenn immer möglich direkt auf dem Körper oder in einer Jacken-Innentasche

  • Achten Sie darauf, dass das Portemonnaie nie unbeaufsichtigt in einer Tasche im Einkaufswagen zurückgelassen wird, denn sehr schnell sind Sie durch das Angebot in den Regalen abgelenkt.

  • Seien Sie vorsichtig im Gedränge (z.B. an Kassen und an Engpässen)

  • Behalten Sie das Portemonnaie beim Bezahlen an der Kasse immer in den Händen, legen Sie es nicht ab.

  • An Bank- oder Postomaten schauen sie auch mal nach links oder rechts und auch nach hinten. Vergewissern Sie sich, dass Niemand zu nahe bei Ihnen steht und Ihnen das Geld entwenden kann oder Sie beim Bezug beobachtet.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

 

Taschendieb im Einkaufszentrum