Bedingtes Feuerverbot aufgehoben – keine akute Waldbrandgefahr mehr

31. Oktober 2018

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich durch die Niederschläge und den Temperatursturz entschärft. Das bedingte Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien wurde aufgehoben.

Die Niederschläge und die kühleren Temperaturen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft seit dem vergangenen Samstag erheblich entschärft hat. Die Waldbrandgefahr wird unterdessen als gering eingestuft. Dadurch wurde die Waldbrand-Gefahrenstufe unterdessen auf 1 (gering, keine Massnahmen in Kraft) reduziert. Beim Feuern im Wald ist weiterhin Vorsicht geboten, weil es trotz der Niederschläge relativ trocken ist. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Gemäss Meteo Schweiz wurde in der Schweiz der viertwärmste Frühling und der drittwärmste Sommer seit Messbeginn im Jahr 1864 registriert. Vor allem die Niederschlagsmengen blieben in den meisten Gebieten der Schweiz deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. So waren nur die Sommer der Jahre 1983,1984 und 2015 niederschlagsärmer. Daher war es im Juli unumgänglich, ein absolutes oder später ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Basel-Landschaft zu erlassen und lange aufrecht zu erhalten. Dank diesen Massnahmen und der grossen Disziplin beim Einhalten des Feuerverbots durch die Bevölkerung ist der Kanton glücklicherweise vor grösseren Bränden verschont geblieben. Der Krisenstab Basel-Landschaft dankt der Bevölkerung für ihr umsichtiges Handeln und das disziplinierte Einhalten der Massnahmen.

Die Pegel der Flüsse und Bäche haben auf die Niederschläge der vergangenen Tage teilweise deutlich reagiert, befinden sich aber grösstenteils immer noch auf einem für die Jahreszeit tiefen Niveau. Es liegt weiterhin eine Niedrigwassersituation vor. Für eine Normalisierung der Lage insbesondere im Grundwasser ist eine längere Phase (Wochen bis Monate) mit regelmässigem und ergiebigem Regen nötig.

Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch oder Gemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. wird aufgehoben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unter Gemeingebrauch die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte zu verstehen ist.

Für Rückfragen: Rolf Wirz, Infodienst KKS BL, Telefon 061 552 59 11

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch oder auf www.kks.bl.ch