Die Gemeinde informiert

22. März 2023
Leinenpflicht für Hunde - Stillschweigende Fristverlängerung Steuererklärung 2022 - Rücksicht in Tempo-30-Zonen

Aus der Verwaltung
- Leinenpflicht für Hunde in Muttenzer Wäldern von April bis Ende Juli
- Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung
- Rücksicht in Tempo-30-Zonen
 

Aus der Verwaltung

Leinenpflicht für Hunde in Muttenzer Wäldern von April bis Ende Juli
Im Kanton Basel-Landschaft müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Mit dieser zeitlich befristeten Leinenpflicht im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Es soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten.

Einhaltung wird von der Gemeindepolizei kontrolliert
Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die Regelung halten. Leider gab es in der Vergangenheit jedoch auch einzelne Personen, die ihre Hunde im Wald frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen.

Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.
Die Gemeindepolizei

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2022 läuft Ende Mai 2023 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2023 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2023 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.

Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt
Sehen beim Gehen
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Fussgängerstreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.

  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
  • Benutzen Sie vorhandene Fussgängerstreifen.
  • Für Kinder gilt: am Randstein warten, bis das Fahrzeug stillsteht. «Rad steht Kind geht»

Was Recht ist
In Tempo-30-Zonen müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:

  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen, Heimen usw.).

Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:

  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Das Ziel von Tempo 30 ist: mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität.

Gemeindepolizei Muttenz

Rad steht  -  Kind geht
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