Umsetzung flächendeckende Parkraumbewirtschaftung

22. März 2023

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz sowie die Angestellten von ortsansässigen Betrieben können sich ab dem 1. April 2023 über einen auf der Website der Gemeinde Muttenz aufgeschalteten Link mittels Online-Tool für den Bezug der neuen Einwohner- beziehungsweise Angestelltenparkkarte registrieren.

Einwohnerparkkarte
Berechtigt für den Bezug sind Einwohnerinnen und Einwohner, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie die ortsansässigen Unternehmen, welche Parkkarten für die eigenen Geschäftsfahrzeuge benötigen.

Für die Registrierung muss der gescannte Fahrzeugausweis während des Registrierungsprozesses als PDF hochgeladen werden. Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und bei Gutheissung dem Gesuchsteller die Rechnung über CHF 30.00 für die einmalige Bearbeitungsgebühr zugestellt. Die Zahlung via Kreditkarte ist auch möglich, der Betrag wird erst bei Erteilung der Bewilligung abgebucht.

Es werden keine physischen Parkkarten mehr abgegeben, welche hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen. Mit der Registrierung und dem Ausstellen der Bewilligung werden die Fahrzeugdaten im System erfasst und bei einer Kontrolle durch die Gemeindepolizei wird das Kontrollschild automatisch mit dem System abgeglichen. So erhält die Gemeindepolizei Auskunft darüber, ob eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Fahrzeuge ohne gültige Parkkarte werden gebüsst.

Bestehende Anwohnerparkkarten
Die Einwohnerinnen und Einwohner, welche bereits im Besitz einer gültigen Anwohnerparkkarte sind, müssen sich nicht neu registrieren. Die Daten wurden bereits automatisch übernommen und die Bewilligung läuft als Einwohnerparkkarte weiter. Die Anwohnerparkkarte 2023 muss ab dem 1. Juni 2023 nicht mehr hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

Ablauf und Verlängerung der Einwohnerparkkarte
Die Einwohnerparkkarte läuft automatisch am Ende des Jahres ab und wird nicht automatisch verlängert. Alle Kartenbesitzer werden via SMS oder Mail aufgefordert per Klick auf einen Link zu bestätigen, sofern sie eine Verlängerung wünschen. Dabei fallen aber für die Einwohnerinnen und Einwohner keine weiteren Kosten an.

Angestelltenparkkarte
Angestellte, welche in Muttenz arbeiten und ihr privates Fahrzeug tagsüber auf den öffentlichen Parkfeldern abstellen, benötigen zukünftig eine Angestelltenparkkarte. Diese kostet CHF 40.00 monatlich.

Für die Registrierung wird zusätzlich zum Fahrzeugausweis eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt. Die Bestätigung kann entweder ein Arbeitsvertrag ohne Lohnangaben sein oder ein Schreiben des Arbeitgebers, worin er bestätigt, dass die Person im Unternehmen angestellt ist. Der Fahrzeugausweis und die Bestätigung des Arbeitgebers sind während des Registrierungsprozesses als PDF hochzuladen.

Nach Prüfung des Antrags wird dem Gesuchsteller die Rechnung für die beantragte Bewilligungsdauer inkl. Bearbeitungsgebühr zugestellt. Die Bewilligung ist erst gültig mit der Bezahlung der Gebühr. Auch hier steht die Zahlung per Kreditkarte zur Auswahl, wobei der Betrag erst belastet wird, sobald die Bewilligung erteilt wurde.

Wir bitten alle, sich frühzeitig ab dem 1. April 2023 zu registrieren. Die Gebühren werden aber in jedem Fall erst ab dem 1. Juni 2023 erhoben, wenn die Bewirtschaftungsmassnahmen umgesetzt sind.

Tages- und Halbtagesparkkarten
Auswärtige Personen, welche ihr Fahrzeug tagsüber in Muttenz auf den öffentlichen Parkfeldern parkieren möchten, können in der blauen Zone 1 Stunde und in der weissen Zone 3 Stunden kostenlos parkieren. Die Parkscheibe muss gestellt und hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Um länger zu parkieren, können sogenannte Tages- und Halbtagesparkkarten gelöst werden. Der Bezug einer entsprechenden Karte erfolgt ebenfalls über das Online-Tool auf der Website der Gemeinde Muttenz. Die Gebühren werden direkt mittels Kreditkarte oder Twint bezahlt. Die Bewilligung wird auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgestellt und ist nicht übertragbar. Die Tagesparkkarte kostet CHF 10.00 und die Halbtagesparkkarte CHF 5.00.

Gültigkeit der Parkkarten
Alle Parkkarten gelten für alle öffentlichen Parkflächen (weisse und blaue Zone), ausgenommen sind die Parkflächen in der Hauptstrasse und die Parkflächen mit Parkuhren.

Gebühren für das Nachtparken
Die Gebühren für das Nachtparken bleiben unverändert. Fahrzeughalter, welche ihr Fahrzeug regelmässig nachts auf öffentlichem Grund abstellen, benötigen eine Nachtparkbewilligung, welche CHF 40.00 pro Monat kostet. Vorhandene Bewilligungen bleiben bestehen und die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich. Die Antragsstellung erfolgt neu auch über das entsprechende Online-Tool auf der Website der Gemeinde Muttenz. Für Mutationen, sprich Änderung des Kennzeichens sowie Abmeldungen der Nachtparkbewilligungen, ist zukünftig ein Mail zu schreiben an parkkarten@muttenz.ch.

Weitere Informationen zur Parkraumbewirtschaftung werden ab 1. April 2023 auf www.muttenz.ch unter Dienstleistungen «Parkraumbewirtschaftung» aufgeschaltet.

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