Die Gemeinde informiert

16. Januar 2023
Sirenentest am 1. Februar 2023 - Versand der Steuererklärungsformulare 2022 - Öffnungszeiten während der Basler Fasnacht - Modernisierung Multimedianetz (MMN) Muttenz - Ausbildungsbeiträge / Stipendien - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Sprechstunde der Gemeindepräsidentin - Hundekontrolle - Autobahnvignette 2023

Sirenentest am 1. Februar 2023
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet der jährliche schweizweite Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den «Allgemeinen Alarm» und für den «Wasseralarm» getestet. Im Kanton Basel-Landschaft werden total 150 Sirenen getestet. Parallel dazu macht die Informationsplattform ALERTSWISS auf die Alarmauslösung aufmerksam. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.


Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Zeitgleich wird zusätzlich zum Sirenenalarm eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTSWISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie auf der Internetseite http://www.alert.swiss/

Die ALERTSWISS-App kann kostenlos im Apple Store und bei Google Play heruntergeladen werden.

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Im Notfall Alarmauslösung von Hand
Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten, diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser Handauslösung wird vom Kanton jedes dritte Jahr angeordnet. Nach 2020 besteht darum in diesem Jahr wieder die Verpflichtung die Handauslösungen der Sirenen zu überprüfen. Es wird somit in sämtlichen Gemeinden des Kantons um 13.45 Uhr erneut der «Allgemeine Alarm» sowie nach drei bis fünf Minuten eine Wiederholung ertönen.

Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel-Landschaft
In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Wasseralarm-Test zwischen 14.15 und 15.00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Stauanlagen, welche mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sind.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter www.sirenentest.ch


Versand der Steuererklärungsformulare 2022
Anfang Februar 2023 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2022. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2023 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2023 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von zwei Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch online beantragt werden.

Steuererklärung einfach und bequem mit E-Tax (Nachfolgelösung von Easytax) am PC ausfüllen

  • Verfügbar unter www.steuern.bl.ch
    Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2022 steht das Programm «E-Tax» ab zirka Anfang Februar 2023 bereit.



Öffnungszeiten während der Basler Fasnacht
In der Woche der Basler Fasnacht ist die gesamte Verwaltung wie folgt geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar:

Montag, 27. Februar 2023 den ganzen Tag
Mittwoch, 1. März 2023 am Nachmittag

Für die Meldung eines Todesfalls wenden Sie sich am Montag 27. Februar 2023 bitte an einen Arzt Ihrer Wahl und anschliessend an ein Bestattungsinstitut. Am Dienstag, 28. Februar 2023, ist das Bestattungsbüro unter der Telefonnummer 061 466 62 60 wieder erreichbar.
 

Öffnungszeiten Hallenbad Fasnachtsferien 2023

 Samstag, 18. Februar  08.00 - 18.00 Uhr
 Sonntag, 19. Februar  08.00 - 18.00 Uhr
 Montag, 20. Februar  Geschlossen
 Dienstag, 21. Februar  07.00 - 21.30 Uhr
 Mittwoch, 22. Februar  10.00 - 21.30 Uhr
 Donnerstag, 23. Februar  07.00 - 21.30 Uhr
 Freitag, 24. Februar   10.00 - 21.30 Uhr (kein Seniorenschwimmen)
 Samstag, 25. Februar  08.00 - 18.00 Uhr
 Sonntag, 26. Februar  08.00 - 18.00 Uhr
 Montag, 27. Februar  Geschlossen
 Dienstag, 28. Februar  07.00 - 21.30 Uhr
 Mittwoch, 1. März  10.00 - 18.00 Uhr
 Donnerstag, 2. März  07.00 - 21.30 Uhr
 Freitag, 3. März  10.00 - 21.30 Uhr (kein Seniorenschwimmen)
 Samstag, 4. März  08.00 - 18.00 Uhr
 Sonntag, 5. März  08.00 - 18.00 Uhr



Modernisierung und Optimierung Multimedianetz (MMN) Muttenz
Die Gemeinde Muttenz modernisiert ihr Multimedianetz. Damit wird sichergestellt, dass alle Kundinnen und Kunden auch künftig von hochleistungsfähigen Telekommunikationsdienstleitungen auf dem gemeindeeigenen Kabelnetz profitieren können. Die Umbauarbeiten werden im Auftrag der Gemeinde von der Firma Cablegroup AG ausgeführt.

Die Modernisierungsarbeiten erfolgen etappenweise und verursachen punktuell z.T. mehrere kurze Unterbrüche, wenn einzelne Netzkomponenten ausgewechselt werden.

Detailliertere Informationen zum Umbaudatum an Ihrer Adresse finden Sie auf unserer Website hier. Die Informationen werden regelmässig aktualisiert bzw. dem Baufortschritt angepasst und die betroffenen Liegenschaften jeweils kurzfristig mit einem Info-Flyer im Briefkasten oder am Eingang bedient.

Kontakt
Bei Fragen dazu können Sie uns gerne unter 061 466 62 55 oder multimedianetz@muttenz.ch kontaktieren.
Bei Störungen ausserhalb der angekündigten Moderniesierungsarbeiten wenden Sie sich bitte an den Störungsdienst, welcher durch die Firma s-Konnekt GmbH sichergestellt wird, unter 061 833 30 39 oder gga@s-konnekt.ch


Ausbildungsbeiträge/Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst, wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.bl.ch unter dem Stichwort «Ausbildungsbeiträge».


Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Im Online-Schalter auf www.muttenz.ch können Sie sich in der Rubrik Info Abonnement für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z. B. für:

- Anlässe aus dem Veranstaltungskalender

- Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage

- Abstimmungs- und Wahltermine

- Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).


Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Die Sprechstunde mit Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann findet vor Ort im Gemeindehaus, telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr telefonisch direkt erreichbar unter Telefon 061 466 62 66.

Für Gespräche vor Ort im Gemeindehaus oder zu einem anderen Zeitpunkt, bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter Telefon 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.ch.

 

Hundekontrolle
Hunderegistrierung

Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeindepolizei oder den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Daten des Hundes inklusiv ChipNummer (Impfbüchlein)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind.

Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die bestehende Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise aufgehoben.

Gemeindepolizei

 

Autobahnvignette 2023
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2023 ist nur noch bis Ende Januar 2023 gültig. Ab 1. Februar 2023 muss – sofern Sie schweizerische Autobahnen und Autostrassen befahren wollen – die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter www.acs.ch oder www.tcs.ch.

Gemeindepolizei

 

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