Der Gemeinderat informiert

9. Januar 2023

Festlegung des Vergütungs- und Verzugszinses Gemeindesteuern für das Jahr 2023
Gemäss § 6 Abs. 3 des Steuerreglements der Gemeinde Muttenz setzt der Gemeinderat den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn des Kalenderjahres fest. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 beschlossen, für die Staatssteuer den Vergütungszins bei 0,2 % und den Verzugszins bei 5% unverändert zu belassen. Aufgrund der immer noch tiefen Zinssätze bei den Finanzinstituten beschliesst der Gemeinderat, den Vergütungszins wie bisher auf 0,1% festzusetzen. Der Verzugszins soll in Übereinstimmung mit dem Kanton und wie bereits im Vorjahr bei 5% belassen werden.


Anpassung diverser Verordnungen per 1. Januar 2023

Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement – Anpassung Gebühren

Die Gebühren in der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement werden per 1. Januar 2023 um 3.78% erhöht und auf CHF 5.00 gerundet. Gemäss § 28 Abs. 2 der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement werden die Gebühren gemäss §§ 22-26 jeweils per
1. Januar der allgemeinen Teuerung angepasst und auf CHF 5.00 gerundet, wenn sich die Teuerung um mindestens drei Indexpunkte seit Inkraftsetzung respektive seit der letzten Anpassung verändert hat. Basis bildet jeweils der Landesindex der Konsumentenpreise im November des Vorjahres.

Verordnung zum Reglement über die Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung - Totalrevision
Die Verordnung zum Reglement über die Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung regelt die Höhe der Zusatzbeiträge für Personen, die sich in einem Alters- und Pflegeheim aufhalten, mit dem die Gemeinde keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft berechnet für die Ergänzungsleistungen für das Jahr 2023 eine Obergrenze von CHF 160.00 pro Tag für Hotellerie und Betreuung in den Alters- und Pflegeheimen. Der darüber hinaus liegende Betrag muss von den Gemeinden über die Zusatzbeiträge übernommen werden.

Die Höhe der von der Gemeinde zu übernehmenden Zusatzbeiträge richtet sich nach den Kosten aus, welche in einem Alters- und Pflegeheime anfallen, mit dem die Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Demzufolge sind für die Berechnung der Zusatzbeiträge von Muttenz die Hotellerie- und Betreuungstaxen der beiden Alters- und Pflegeheime «Zum Park» und «Käppeli» ausschlaggebend, da mit beiden jeweils eine Leistungsvereinbarung besteht. Die beiden Muttenzer Alters- und Pflegheime haben ihre Betreuungstaxen um jeweils CHF 2.00/Tag erhöht. Begründet wurde diese Erhöhung mit den gestiegenen Strom- und Heizkosten wie auch mit der allgemeinen Teuerung.

In der jetzt vorliegenden Revision von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Zusatzbeiträge wurde der Anstieg der Betreuungstaxen um jeweils CHF 2.00/ Tag berücksichtigt , was zur Erhöhung des maximalen Zusatzbeitrages für Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen führt. Der Gemeinderat beschliesst die genannten Anpassungen und stimmt der Totalrevision der Verordnung über die Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung mit Inkrafttreten per 1. Januar 2023 zu.

Anpassungen Verordnung über die Allmendbenützung
Die Verordnung über die Allmendbenützung (Nr. 16.101) vom 13. Mai 2009 wurde angepasst und tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Neben diversen redaktionellen Anpassungen sind dies Änderungen bei den Gebühren sowie die Aufhebung des § 11 Strafbestimmungen.

§ 9 Gebühren
Bisher waren verspätet oder nachträglich eingereichte Gesuche den ordentlich eingereichten Gesuchen gleichgestellt, was in der Vergangenheit vermehrt dazu führte, dass die Allmend absichtlich ohne entsprechendes Gesuch resp. Bewilligung genutzt wurde. Erst auf Feststellung durch Mitarbeitende der Verwaltung wurde nachträglich ein Gesuch gestellt, was seitens der Verwaltung jeweils mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Dieser zusätzliche Aufwand zur Bewilligung von nachträglich eingereichten Gesuchen wird deshalb neu mit einer entsprechenden Gebühr verrechnet.

§ 11 Strafbestimmungen
§11 wird aufgehoben. Die Strafbestimmungen sind bereits im übergeordneten Strassenreglement aufgeführt und bedürfen keiner Wiederholung.

Die angepassten Verordnungen sind auf www.muttenz.ch in der Rubrik Onlineschalter/Reglemente, Erlasse, Pläne aufgeschaltet und einsehbar.


Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde vom 12. Februar 2023 sind rechtzeitig bis zum 27. Dezember 2022 um 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Muttenz folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden:

in alphabetischer Reihenfolge:

  • Kathrin Laubacher, 1958, Rentnerin , MA Ausbildungsmanagement FDP
  • Maria Preite-Marra, 1961, Sachbearbeiterin Rechnungswesen Die Mitte
  • Ursula Vetter-Dettwiler, 1950, Juristin, Sozialpädagogin, Mediatorin SP

Die Gemeinde weist darauf hin, dass nebst den vorgängig aufgeführten offiziell Kandidierenden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner wählbar sind. Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungs- und Wahlunterlagen in der Woche vom 13. bis 21. Januar 2023.


Muttenz, 9. Januar 2023 DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

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