Die Gemeinde informiert

19. Dezember 2022

Änderungen beim Gesetz über politische Rechte bei Abstimmungen und Wahlen
Per 1. Januar 2023 gibt es nachfolgende Änderungen beim Gesetz über politische Rechte bei Abstimmungen:

Verlängerung der brieflichen Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist neu bis zur Öffnung der Wahllokale am Wahl- oder Abstimmungstag möglich. Das heisst, die Stimmabgabe ist bei der Gemeinde Muttenz neu bis am Sonntag 10.00 Uhr im Gemeindebriefkasten möglich und nicht mehr nur bis am Samstag um 17.00 Uhr.

Praxisänderung bezüglich der Wahrung des Stimmgeheimnisses aufgrund der Bundesvorgabe
Zur Wahrung des Stimmgeheimnisses bei der brieflichen Stimmabgabe erhalten die Stimmberechtigten ein zusätzliches Kuvert (Stimmzettelkuvert) für die Stimm- und Wahlzettel, welches in das Antwortkuvert gelegt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass der Stimm- und Wahlzettel nicht mehr mit der stimmberechtigten Person in Verbindung gebracht werden kann bzw. die Anonymität gegeben ist (Wahrung des Stimmgeheimnisses).
Es steht den Stimmberechtigten frei, ob sie die Zettel in das beigelegte Stimmzettelkuvert oder direkt ins Antwortkuvert legen. Dies hat keine Folge für die Gültigkeit der Stimme.
 

Öffnungszeiten Hallenbad und Jugend- und Kulturhaus FABRIK

Hallenbad
Das Hallenbad bleibt am 25. und 26. Dezember 2022 sowie am 1. und 2. Januar 2023 geschlossen. An Heiligabend, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr als auch in der ersten Januarwoche (Schulferien) ist das Hallenbad wie folgt geöffnet:

14. Dezember 2022 07.00 - 16.00 Uhr (Schwimmen bei Kerzenlicht bis 08.30 Uhr
27. Dezember 2022 07.00 - 21.30 Uhr
28. Dezember 2022 10.00 - 21.30 Uhr
29. Dezember 2022 07.00 - 21.30 Uhr
30. Dezember 2022 10.00 - 21.30 Uhr (kein Seniorenschwimmen)
31. Dezember 2022 08.00 - 16.00 Uhr
3. Januar 2023 07.00 - 21.30 Uhr
4. Januar 2023 10.00 - 21.30 Uhr
5. Januar 2023 07.00 - 21.30 Uhr
6. Januar 2023 10.00 - 21.30 Uhr (kein Seniorenschwimmen)
7. Januar 2023 08.00 - 18.00 Uhr
8. Januar 2023 08.00 - 18.00 Uhr

Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Das Jugend- und Kulturhaus FABRIK bleibt vom 24. Dezember 2022 bis und mit 3. Januar 2023 geschlossen. Am 4. Januar 2023 ist das Jugend- und Kulturhaus von 14.00 bis 19.00 Uhr wieder geöffnet.


Gemeinde-Tageskarten
Die Tageskarte Gemeinde besteht aus einzelnen, vordatierten Tageskarten. Muttenz bietet diese Tageskarten seit vielen Jahren an. Das Angebot wird von der Bevölkerung so sehr geschätzt, dass rund 98 % der verfügbaren zehn Tageskarten ihren Absatz finden. Entgegen dieser sonst üblichen Auslastung sind im Januar und Februar 2023 noch etliche Tageskarten erhältlich. Wenn Sie also alleine oder mit einer Gruppe einen günstigen Ausflug in die Berge unternehmen wollen, schauen Sie doch auf der Gemeindewebseite www.muttenz.ch nach, ob die gewünschte Anzahl Karten noch verfügbar ist. Eine Tageskarte kostet auch 2023 unverändert 45 Franken.


Weihnachtsbaumabfuhr
Wie im Abfallkalender aufgeführt, findet die Abfuhr von Weihnachtsbäumen am Freitag, 13. Januar 2023 statt. Entfernen Sie jeglichen Weihnachtsschmuck, bevor Sie den Baum der Grünabfuhr mitgeben. Die Bäume werden auf der Kompostierungsanlage Hardacker verarbeitet und müssen frei von jeglichem Glitter und Glimmer sein.
 

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

Anspruch auf PrämienverbilligungPersonen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen. Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz unter Telefon 061 466 62 06 oder Sie können diese direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter «Prämienverbilligung» herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz


Eine klare Sicht im Winter
Vereiste und beschlagene Autoscheiben sind für Automobilisten im Winter Alltag.

Reicht ein «Guckloch»?
Nein! Wer nicht mit vollständig eisfreien Scheiben unterwegs ist, dem drohen eine happige Busse und ein Strafverfahren. Dazu wird eine administrative Massnahme bezüglich des Führerausweises geprüft.

Eine Reinigung der Frontscheibe reicht nicht aus. Auch die Seiten- und Heckscheiben müssen eisfrei sein. Wenn Sie mit vereisten Scheiben in einen Unfall verwickelt sind, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht vollständig übernimmt. Darum empfiehlt sich:

Eine gute Vorbereitung vor dem Winter

  • Neue Scheibenwischer sorgen für klare Sicht.
  • Alle Scheiben von innen gründlich reinigen und dafür sorgen, dass sie möglichst trocken sind.
  • AntiBeschlagspray anwenden: Er bildet einen Schutzfilm, der das Anlaufen der Scheiben für einige Wochen verhindert.

Nach Feierabend über Nacht

  • Nasse Fussmatten am Abend aus dem Auto nehmen und im Haus trocken lassen.
  • Bei kalten Temperaturen hilft eine Schutzmatte auf den Scheiben das Eiskratzen zu vermeiden.

Vor der Fahrt

  • WICHTIG: Alle Scheiben vollständig vom Eis befreien.

Gemeindepolizei Muttenz

Eingefrorene Autoscheibe
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