Der Gemeinderat informiert

24. Oktober 2022

Traktanden der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022

Der Gemeinderat hat auf Dienstag, 13. Dezember 2022, 19:30 Uhr im Mittenza eine Gemeindeversammlung angesetzt zur Behandlung folgender Traktanden:

  1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2022
     
  2. Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplanes 2023-2027 Geschäftsvertretung: VP Alain Bai
  1. Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögens­steuer natürlicher Personen, des Steuerfusses für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürli­cher Personen für das Jahr 2023
    Budget 2023
    Beratung der Erfolgs- und Investitionsrechnung
    Geschäftsvertretung: VP Alain Bai
  1. Antrag 7 Unterzeichnende gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Wiederaufnahme des Projekts Windenergie Hardacker
    Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
  1. Sondervorlage Sanierung/Neugestaltung Hofackerstrasse Ost
    Geschäftsvertretung: GR Joachim Hausammann
  1. Vertrag zwischen der Hardwasser AG und dem Regionenverbund 1-9-2 bestehend aus den Gemeinden Muttenz, Pratteln, Frenkendorf und Füllinsdorf, betreffend Notwasserlieferung an die Gemeinden des Regionenverbunds, Notwasserlieferungen im Regionenverbund und Organisation des Regionenverbunds
    Geschäftsvertretung: GR Joachim Hausammann

    Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben (Einladung) eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 25. November 2022 und auf der Website der Gemeinde publiziert wird.

     

Ersatzwahl Sozialhilfebehörde Muttenz
Aufgrund eines Wohnortwechsels reichte Frau Giovanna Lanza (Die Mitte Muttenz) ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde per Ende August 2022 ein. Der Gemeinderat hat deshalb die Ersatzwahl auf den 12. Februar 2023 festgesetzt. § 8 der Gemeindeordnung vom 12. Oktober 1999 sieht vor, dass die Stille Wahl bei allen Urnenwahlen möglich ist. Wahlvorschläge können gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 bei der Gemeindeverwaltung Muttenz bis zum 48. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Dienstag, 27. Dezember 2022, 17.00 Uhr, eingereicht werden.

Eine allfällige Nachwahl wird auf den 23. April 2023 (falls eine Nachwahl bei den Kantonalen  Wahlen stattfindet) oder auf den 18. Juni 2023 (kantonaler Abstimmungstermin) angesetzt. Nachwahlvorschläge können gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 bei der Gemeindeverwaltung Muttenz bis zum 8. Tag nach dem Wahltag, d.h. bis Montag, 20. Februar 2023, 17.00 Uhr, eingereicht werden.


Informationsanlass über Resultate Bedarfserhebung Familienergänzende Betreuung
Die Baselbieter Gemeinden erheben periodisch den Bedarf an familienergänzender Betreuung (FEB). Die Gemeinde Muttenz führte im Frühling 2022 eine Online-Umfrage zu diesem Thema durch und dankt allen Erziehungsberechtigten, die sich Zeit genommen und an der Umfrage teilgenommen haben.
Die Resultate liegen nun ausgewertet vor. Die Gemeinde Muttenz und der Departementsvorsteher Bildung und Freizeit, Thomas Schaub, laden die Erziehungsberechtigten und die interessierte Bevölkerung ein, sich an diesem Informationsanlass über die Resultate und die weiteren geplanten Schritte im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung ein Bild zu machen.

Der Informationsanlass findet am 24. November 2022 um 19.00 Uhr im Mittenza, Grosser Saal, statt.

Auf Social Media teilen